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17.12.2018 Inneres und Heimat — Antwort — hib 996/2018

Waffenverbot am Hamburger Hauptbahnhof

Berlin: (hib/STO) Um ein Waffenverbot am Hamburger Hauptbahnhof geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/6332) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/5960). Wie die Fraktion darin schrieb, wurde in einem Presseartikel vom 27. Mai 2018 berichtet, dass die Bundespolizei in den Nächten vom 25. auf den 26. Mai und vom 26. Mai auf den 27. Mai den Hamburger Hauptbahnhof per „Allgemeinverfügung“ zum „gefährlichen Ort“ deklarierte. „Demzufolge war die Bundespolizei befugt, ohne Anlass Personen nach normalerweise erlaubten Waffen und gefährlichen Gegenständen zu kontrollieren“, führte die Fraktion ferner aus.

Der Antwort zufolge hatte die Bundespolizeidirektion Hannover auf Basis einer bundespolizeilichen Lageauswertung und -analyse sowie einer daraus resultierenden Gefahrenprognose „eine Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Messern aller Art für den Hauptbahnhof Hamburg (ohne U-Bahnbereich) erlassen“. In Bezug auf die Gefährdungslage „kennzeichnen Körperverletzungsdelikte mittels Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern, beispielsweise ein Tötungsdelikt am S-Bahnhof Hamburg Jungfernstieg am 12. April 2018, anhaltend die polizeiliche Lage im bundespolizeilichen Zuständigkeitsbereich“, heißt es in der Vorlage weiter.

Im Rahmen der Einsatzmaßnahmen zur Durchsetzung der Allgemeinverfügung wurden laut Bundesregierung 21 Platzverweise erteilt. Die Bundespolizei habe insgesamt 18 Messer festgestellt, von denen drei dem Waffengesetz unterfielen. Bei den Einsatzmaßnahmen seien neben Messern auch zwei Schlagstöcke, eine „Affenfaust“ und ein Tierabwehrspray aufgefunden worden.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, wurden insgesamt 341 Personenabfragen und 36 Sachfahndungen im Fahndungssystem der Bundespolizei vorgenommen sowie 14 Fahndungstreffer festgestellt. Dabei ging es den Angaben zufolge in zwei Fällen um Vollstreckungshaftbefehle und in den anderen Fällen um Aufenthaltsermittlung.

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