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30.01.2019 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 110/2019

Ausschuss diskutiert Urheberrecht

Berlin: (hib/mwo) Intensive Diskussionen zu den Themen Urheberrecht im Internet und Kampagne für den Rechtsstaat bestimmten die 32. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch. Das Gremium, das unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) tagte, nahm den Bericht der Bundesregierung zum Stand der Beratung des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt

(KOM(2016)593 endg.; Ratsdok.-Nr. 12254/16) entgegen und vertagte anschließend die weitere Beratung. Ein Antrag der FDP-Fraktion zu dem Vorschlag und für ein Bekenntnis des Bundestags für Meinungsfreiheit und gegen Upload-Filter (19/3002) wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Christian Lange (SPD) schilderte den geplanten weiteren Ablauf der Verhandlungen im sogenannten Trilog und stellte eine Einigung bis zum Ende der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments in Aussicht, die bis Mitte 2021 in deutsches Recht umzusetzen wäre. „Aus unserer Sicht ist das machbar“, sagte Lange, der gleichzeitig auf die Schwierigkeiten verwies, die Interessen aller Beteiligten unter einen Hut zu bringen. Meinungsfreiheit und Datenschutz müssten gewahrt bleiben, und der Urheberrechtsschutz müsse zielgerichtet geregelt werden. Im Fall von Upload-Blockaden müsse es einen neutralen, effizienten Beschwerdemechanismus geben, was auch von der AfD begrüßt wurde, die dem Vorschlag ansonsten kritisch gegenübersteht.

Nachfragen kamen von Abgeordneten von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. So verwies Tabea Rößner (Grüne) auf unterschiedliche Positionen Deutschlands und Frankreichs, bei denen es laut Auskunft des Ministeriums aber in Kürze eine Einigung geben könnte. In der Debatte über den Antrag der FDP, die Upload-Filter als unverhältnismäßiges Mittel zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen sieht, warnten Abgeordnete vor weiteren Verunsicherungen und plädierten für eine sachbezogene Debatte. Es gehe bei der Richtlinie nicht um Meinungskontrolle, sondern um urheberrechtlich geschützte Werke.

In dem von den Grünen beantragten Bericht der Bundesregierung über Inhalte und Zeitplan der „Kampagne für den Rechtsstaat“ verwies Staatssekretär Lange auf eine Informationskampagne seines Hauses im Internet von Dezember 2018 bis Januar 2019, mit der unter dem Slogan „In Ihrem Namen“ Berufe und Beschäftigte in der Justiz vorgestellt worden seien. Die Zusammenarbeit mit den Ländern habe dabei „hervorragend geklappt“, sagte Lange. Das Feedback der Aktion, die mit einem Budget von 380,000 Euro ausgestattet gewesen sei, sei durchweg positiv gewesen. Für einen für 2019 geplanten zweiten Teil der Öffentlichkeitsarbeitskampagne stünden fünf Millionen Euro zur Verfügung. Die Ausschreibung laufe, und der Zuschlag erfolge voraussichtlichem Mai. Ziel sei die Darstellung der Funktionsweise des Rechtsstaates. Auf Nachfragen mehrerer Abgeordneter betonte Lange, es handele sich dabei nicht um Rekrutierungskampagnen. Die Gewinnung von Personal sei Sache der Länder, auf die in der Kampagne auch hingewiesen werde. Eine Frage der Grünen-Abgeordneten Katja Keul nach dem Stand der Planung eines „Forum Recht“ im Zusammenhang mit dem „Pakt für den Rechtsstaat“ beantwortete Lange mit dem Hinweis, dies stehe nicht auf der Tagesordnung. Ein weiterer Antrag der Grünen zu diesem von der Bundesregierung geplanten Pakt wurde aus Aktualitätsgründen abgesetzt.

Lange gab weiter einen von der AfD beantragten Bericht der Bundesregierung zum gemeinsamen Forderungskatalog der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins vom März 2018 zur Erhöhung der Gebühren im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Diese sei gerechtfertigt, führe aber zu Mehrausgaben bei den Ländern, sagte Lange. Deswegen müsse deren Haltung berücksichtigt werden. Bislang lägen Stellungnahmen aus drei Ländern vor.

Für einen ebenfalls behandelten Gesetzentwurf der AfD zur Bekämpfung der Haushaltsuntreue und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwendung öffentlicher Mittel (19/2469) sah der Ausschuss mehrheitlich keinen Bedarf und lehnte ihn ab. Weiter beschloss das Gremium die Einbeziehung eines AfD-Antrages zum Thema Kundenschutz bei Insolvenzen von Fluggesellschaften in eine bereits beschlossene öffentliche Anhörung am 13. März 2019. Ein weiterer Antrag der AfD für eine öffentliche Anhörung im Zusammenhang mit der europäischen Patentreform (19/1180) wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Der Ausschuss stimmte ferner über eine Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und Vorlagen ab, bei denen er nicht federführend ist.

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