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20.02.2019 Auswärtiges — Antwort — hib 196/2019

Niederländische Erkenntnisse zur Türkei

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung erteilt keine Informationen zu möglichen Auskünften des niederländischen Geheimdienstes gegenüber deutschen Sicherheitsbehörden wie dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu Rolle der Türkei in Bezug auf den „Islamischen Staat“ (IS) und andere islamistische Terrororganisationen. Wie es in der Antwort (19/7374) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6653) heißt, würde die „Herausgabe von Informationen entgegen einer Vertraulichkeitszusage und ohne Einverständnis der Kooperationspartner/des Kooperationspartners die Funktions- und Kooperationsfähigkeit des BfV und damit auch die außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung erheblich beeinträchtigen“. In Bezug auf die erfragten Einzelheiten liege eine Freigabe der Informationen nicht vor. „Daher würde die Beantwortung der Frage im Detail eine Verletzung der sogenannten Third Party Rule darstellen, da eine Weitergabe an Dritte nicht ohne Zustimmung des Verfügungsberechtigten erfolgen darf.“ Dies würde die künftige Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten und damit die Aufgabenerfüllung des BfV erschweren und eine erhebliche Gefährdung des Staatswohls bedeuten.

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