+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

27.02.2013 Ausschuss für Gesundheit — hib 103/2013

Grundzüge der Neuordnung der Ausbildung zum Notfallsanitäter sind unumstritten

Berlin: (hib/TVW) Der Gesundheitsausschuss hat heute über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/11689) beraten, der die Ausbildung zum Rettungsassistenten neu regelt. Zu den Änderungen gehört auch eine neue Berufsbezeichnung. An die Stelle des Begriffes des Rettungsassistenten soll die neue Bezeichnung „Notfallsanitäter“ treten. Gemäß dem Gesetzentwurf soll sich die neue Ausbildung wesentlich von der bisherigen Ausbildung zum Beruf des Rettungsassistenten unterscheiden. Zudem will die Bundesregierung die Ausbildungsdauer von bisher zwei auf drei Jahre verlängern.

In der Diskussion begrüßten die Abgeordneten der SPD, dass es nach langem Vorlauf endlich gelungen sei, einheitliche Regelungen zur Vergütung und zu den Inhalten der Ausbildung zum Notfallsanitäter zu finden. „Insgesamt zielt das Gesetzesvorhaben in die richtige Richtung“, sagten die Abgeordneten. Zudem werde der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf durch die Änderungsanträge von CDU/CSU und FDP weiter verbessert. Insgesamt trägt das Gesetzesvorhaben aus Sicht der SPD zur „Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes“ bei. Gleichwohl gebe es auch in dem geänderten Entwurf noch Regelungslücken. Diese will die SPD durch eigene Änderungsanträge schließen. Vorgesehen ist darin unter anderem eine gesetzliche Regelung, nach der Notfallsanitäter befugt sein sollen, bei der Durchführung von Notfallmaßnahmen die Heilkunde bis zum Eintreffen des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung auszuüben.

Auch die Abgeordneten der FDP verwiesen zunächst auf den langen Vorlauf des Gesetzes. Zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes habe bereits in der vorangegangenen Wahlperiode eine öffentliche Anhörung stattgefunden. „Danach ist eine Runde aus unabhängigen Experten eingesetzt worden“, sagten die Abgeordneten. Dieses Gremium habe sich erst nach langen Verhandlungen auf ein gemeinsames Papier einigen können. Daran knüpfe der vorliegende Gesetzentwurf an. Mit diesem sind aus Sicht der FDP vor allem drei Ziele erreicht worden: eine nunmehr im Detail beschriebene Kompetenz, die in der Ausbildung zu erwerben sei, die Einführung einer Ausbildungsvergütung und die Verlängerung der Ausbildung von zwei auf drei Jahre. Einen darüber hinausgehenden Regelungsvorschlag, wie er etwa in dem Änderungsantrag der SPD zur Befugnis über die Ausübung der Heilkunde enthalten seien, lehnt die FDP aus verfassungsrechtlichen Grünen ab. Der Bund dürfe lediglich die Grundlagen der Ausbildung regeln, während die Festlegung konkreter Ausbildungsinhalte Sache der Länder sei.

Die Abgeordneten der Linken äußerten die Ansicht, dass mit der Gesetzesnovelle viele der bisher bestehenden Mängel in der Rettungsassistentenausbildung behoben würden. „Wir begrüßen es, dass es nach den zähen Verhandlungen, die sich über drei Wahlperioden hingezogen haben, endlich zu einer Neuregelung kommt“, sagten die Abgeordneten. Durch die Änderungsanträge der Koalition seien weitere Verbesserungen erzielt worden. Im Ergebnis positiv zu bewerten seien vor allem die Verlängerung der Ausbildungszeit, die Streichung des Schulgeldes und sowie die Erweiterung des Qualifikationsspektrums. Hingegen geht den Linken die Ausdehnung der Kompetenzen der Notfallsanitäter in Notfallsituationen nicht weit genug. Außerdem seien die Übergangsregelungen für den Wechsel von der alten zur neuen Ausbildung zu restriktiv. Und schließlich fehle es „bei der Übertragung der Befugnis zur Erbringung ärztlicher Leistungen an den Leiter einer Rettungsstelle an Rechtssicherheit“, wenden die Linken ein.

Die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen hoben hervor, es sei als Erfolg zu werten, dass es nach jahrelangen Diskussionen endlich gelungen sei, gesetzliche Regelungen für einen neuen Beruf im Gesundheitswesen zu schaffen. Nunmehr sei klar, welche fachlichen Anforderungen an den Beruf des Notfallsanitäters zu stellen seien. Gleichwohl halten die Grünen die Definition der Ausbildungsinhalte für unzureichend. Dadurch werde „noch immer keine bundesweit einheitliche Rechtslage geschaffen“, kritisierten die Grünen.

Nach Ansicht der Abgeordneten der CDU/CSU wird das Gesetz nach seiner Verabschiedung einen wesentlichen Beitrag zu einer guten Versorgung im präklinischen Bereich leisten. Durch die Verlängerung der Ausbildungszeit von zwei auf drei Jahre werde die Kompetenz der Notfallsanitäter erweitert. Außerdem werde die Rechtssicherheit für die Notfallsanitäter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit vor Eintreffen des Notarztes erhöht. Zudem erhalten die Notfallsanitäter nach dem Dafürhalten der Unions-Abgeordneten künftig eine Vergütung, die der anderer, vergleichbarer Gesundheitsfachberufe entspricht. Auch damit werde der Beruf des Notfallsanitäters aufgewertet.

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen angenommen. Die acht Änderungsanträge von CDU/CSU und FDP fanden mit Ausnahme der Linken, die sich der Stimme enthielt, die Zustimmung aller Fraktionen im Ausschuss. Die vier Änderungsanträge der SPD wurden abgelehnt.

Marginalspalte