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16.05.2013 Sport — Gesetzentwurf — hib 273/2013

SPD-Fraktion legt Entwurf für Anti-Doping-Gesetz vor

Berlin: (hib/HAU) Der Besitz von Dopingmitteln soll künftig strafbar sein. Das sieht ein von der SPD-Fraktion vorgelegter Gesetzentwurf zur Dopingbekämpfung im Sport (17/13468) vor. Danach kann mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafen bestraft werden, „wer Dopingmittel erwirbt, besitzt, einführt oder sich sonst verschafft“. Damit geht der Entwurf über die geltenden Regelungen hinaus. Nach den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG) gilt derzeit die Besitzstrafbarkeit nur, wenn es sich um „nicht geringe Mengen“ handelt.

Aus Sicht der Sozialdemokraten wird mit der Aufhebung der Straffreiheit des Besitzes geringer Mengen eine Lücke geschlossen, „die im Gesamtsystem der Verfolgung von Dopingvergehen als problematisch empfunden wurde“. Auch die Problematik, dass es sich bei Dopingmitteln oftmals um Arzneimittel im Sinne des AMG handelt, die zu Therapiezwecken genutzt werden dürfen, löse der Entwurf, in dem die „relevanten Tathandlungen subjektiv eingegrenzt werden“, heißt es in der Begründung. Strafbarkeit bestehe laut dem Gesetzentwurf nur dann, wenn der Einsatz der Mittel „zu Dopingzwecken im Sport“ erfolgt. Damit im Einzelfall verbundene Nachweisprobleme müssten in Kauf genommen werden, urteilen die Sozialdemokraten.

Eine grundlegende Neuerung stellt auch die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Strafbarkeit des Eigendopings dar. Im Hintergrund dessen stehe ein Bündel von schützenswerten Interessen, schreibt die SPD-Fraktion zur Begründung. Dazu gehörten die Gesundheit der Sportler, der Gedanke der Fairness und Chancengleichheit im Sport, der Schutz von Konkurrenten und, insbesondere im Spitzensport, der Schutz von Förderern einschließlich des Staates sowie von Arbeitgebern und Veranstaltern. Das Eigendopingverbot stütze sich im Wesentlichen auf den legitimen Zweck der Anti- Dopinggesetzgebung, den lauteren sportlichen Wettkampf zu schützen, heißt es weiter. „Daher tritt der Rechtsgrundsatz, dass Selbstschädigungen nicht zu verbieten sind, ausnahmsweise zurück.“ Die Strafbarkeit erstreckt sich daher bewusst nur auf den Bereich des organisierten Wettkampfsports, da eine weitergehende Strafbarkeit das Selbstverantwortlichkeitsprinzip verletzen könnte, schreiben die Sozialdemokraten in der Begründung.

Ebenfalls vorgesehen in dem Entwurf sind erweiterte Strafvorschriften gegen den Vertrieb und die Abgabe von Dopingmitteln und die Schaffung von Verbrechenstatbeständen „namentlich gegen gewerbs- und bandenmäßiges Handeln“. Auch die Überwachung der Telekommunikation bei bestimmten schweren Straftaten soll ermöglicht werden. Als Beitrag zur Dopingprävention sollen zuständige öffentliche Stellen verpflichtet werden, die Bevölkerung über die gesundheitlichen Gefahren von Doping, vor allem über die Nebenwirkungen, Risiken von Dauerschädigungen und Todesfolgen sowie über die Gefahren für die Fairness im Sport aufzuklären und eine diesbezügliche Beratung anzubieten. „Doping ist nicht nur im Spitzensport verbreitet, sondern inzwischen auch im Breitensport und im Fitnessbereich angekommen“, schreiben die Abgeordneten. Vielen Menschen, vor allem Kindern und Jugendlichen, fehle aber das Bewusstsein, dass Medikamentenmissbrauch zur Steigerung der Leistungsfähigkeit die Gesundheit beeinträchtigt, zu Dauerschädigungen und sogar zum Tode führen kann.

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