+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

05.06.2013 Inneres — Gesetzentwurf — hib 302/2013

Vier-Fraktionen-Entwurf zur Änderung des Europawahlgesetzes vorgelegt

Berlin: (hib/STO) Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Europawahlgesetzes (17/13705) vorgelegt. Der Entwurf, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sieht eine Anpassung der Zahl der in Deutschland zu wählenden Europaabgeordneten auf 96 vor. Zur Begründung verweisen die vier Fraktionen darauf, dass nach dem EU-Vertrag von Lissabon kein Mitgliedstaat im Europäischen Parlament mehr als 96 Sitze erhält. Damit seien in Deutschland nicht mehr wie bisher 99 Abgeordnete zu wählen.

Zudem soll mit dem Entwurf die Fünf-Prozent-Klausel im Europawahlgesetz gestrichen und eine Drei-Prozent-Klausel eingeführt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2011 festgestellt, dass die Fünf-Prozent-Klausel bei der Europawahl nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Ferner zielt die Vorlage unter anderem auf eine Angleichung des Rechtsschutzes bei der Europawahl an die im „Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen“ von 2012 getroffenen Regelungen ab. So soll bereits vor der Wahl beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ablehnende Entscheidungen des Bundeswahlausschusses über die Eigenschaft als Partei eingelegt werden können.

Marginalspalte