+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

27.05.2014 Ausschuss für Wirtschaft und Energie — hib 279/2014

Anhörung zur Novelle des EEG ausgeweitet

Berlin: (hib/HLE) Die öffentliche Anhörung zur Novellierung des Erneuerbare Energien-Gesetzes (18/1304) wird nicht nur am Montag, den 2. Juni stattfinden, sondern zusätzlich auch am Mittwoch, den 4. Juni, von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Anhörungssaal 3.101. des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses.

An dem zusätzlichen Tag geht es noch einmal um den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen (18/1449). Neben diesem Industrieprivileg ist auch die Eigenstromregelung Thema.

Sachverständige sind: Markus Kerber, BDI; Achim Dercks, DIHK; Jörg Rothermel, VCI/EID; René Umlauft, VDMA; Inge Lippert, DGB; Holger Krawinkel, vzbv; Stephan Kohler, dena; Sarah Rieseberg, arepo consult; Professor Uwe Leprich; Felix Christian Matthes, Öko-Institut sowie ein Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände.

Beim Anhörungstermin am Montag ab 12:00 im Europasaal (4.900) des Paul-Löbe-Hauses werden die bisher schon vorgesehenen Themenblöcke behandelt. Es handelt sich um Ziele der EEG-Novelle/Förderziele, Sicherstellung des Ausbaus der erneuerbaren Energien/Ausbaupfade; Durchbrechen der Kostendynamik und die Höhe der Einspeisetarife. Beim zweiten Themenblock geht es um die Marktintegration der erneuerbaren Energien (Direktvermarktung, Ausschreibungen). Im dritten Themenblock werden die Entlastungsregelungen für die energieintensiven Betriebe (Industrieprivileg) und die Eigenstromregelung (Eigenstromprivileg) behandelt.

Ziel der EEG-Novelle ist es, „die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energie konsequent und planvoll fortzuführen“. Mit dem Fraktionsentwurf sollen die Ausnahmeregelungen des Erneuerbare-Energien Gesetzes (EEG) fortgeführt werden. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Industriestandorts Deutschland gesichert werden. Außerdem geht es um einen Antrag der Linksfraktion (18/1331), die die Ökostromförderung gerecht und bürgernah gestalten will.

Da im Sitzungssaal nur eine beschränkte Anzahl von Besucherplätzen bereitsteht, werden interne und externe Besucher gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses für Wirtschaft und Energie unter wirtschaftsausschuss@bundestag.de anzumelden. Externe Besucher werden gebeten, ihr Geburtsdatum anzugeben.

Marginalspalte