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04.06.2014 Ausschuss für Wirtschaft und Energie — Öffentliche Anhörung — hib 301/2014

EEG könnte den Nahverkehr verteuern

Berlin: (hib/HLE) Durch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und die dazu gehörende Besondere Ausgleichsregelung kann es zu Preiserhöhungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kommen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärte am Montag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie zu der von der Bundesregierung eingebrachten EEG-Novelle und die Ausgleichsregelung (18/1304, 18/1449, 18/1331), es seien Mehrkosten für die Schienenbahnen in Höhe von 80 bis 100 Millionen Euro zu erwarten. vzbv-Sprecher Holger Krawinkel erklärte, allein bei einem Unternehmen wie den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) bedeute dies zusätzliche Belastungen durch die höhere EEG-Umlage in Höhe von 2,5 Millionen Euro. Zum Ausgleich müsste der Einzelfahrschein um zehn Cent teurer werden.

Mit dem Termin am Mittwoch setzte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie seine bereits am Montag begonnene Anhörung fort. Felix Christian Matthes (Öko-Institut), erklärte, die Regierung schaffe mit der Neuregelung ein „höchst komplexes System“. Die Verschiebungen zwischen den Privilegierten, die von der Zahlung der EEG-Umlage entlastet würden, und den Nicht-Privilegierten seien aber gering und würden vermutlich nur auf die Änderungen für die Schienenbahnen zurückgehen. Die Wirkungen der Neuregelung seien in vielen Bereichen noch nicht absehbar. Insgesamt bescheinigte Matthes dem novellierten Privilegierungsmodell des EEG „eine geringe Zielgenauigkeit“.

Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) griff dieses Thema ebenfalls auf. BDI-Vertreter Carsten Rolle warnte vor noch nicht absehbaren Belastungen. Er plädierte dafür, bei der Berechnung der EEG-Umlage für die Industrie Leiharbeit in einem gewissen Umfang zu berücksichtigen. Auch Jörg Rothermel (Energieintensive Industrien) befürchtete durch die Neuregelungen bei der Leiharbeit negative Verschiebungen im gesamten System. Privilegierte Unternehmen sollen grundsätzlich 15 Prozent der EEG-Umlage bezahlen. Diese Belastung soll jedoch auf vier beziehungsweise 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung der Unternehmen begrenzt werden.  Die Vertreterin des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Inge Lippert, begrüßte dagegen in ihrer Stellungnahme, „dass die vorgelegte Regelung künftig einen Ausschluss der Abzugsfähigkeit von Personalkosten für Leiharbeitsverhältnisse bei der Berechnung der Bruttowertschöpfung vorsieht“.

Sarah Rieseberg (Arepo Consult) erklärte in ihrer Stellungnahme, die Reform der Ausgleichsregelung werde nicht zur erwünschten Senkung der EEG-Umlage für Unternehmen und Verbraucher führen. Es werde vielmehr zu einer Umverteilung der Privilegien innerhalb der Gruppe der bisher bereits privilegierten Betriebe kommen. Die von der EU-Kommission erstellte Liste mit Branchen, für die es die Industrieprivilegien gibt, „scheint das Resultat eines intransparenten Verhandlungsprozesses zu sein“.

Der Vertreter der Deutschen Energieagentur (dena), Stephan Kohler, verlangte eine stärkere Beteiligung von Photovoltaik-Anlagen an den Netzkosten. Im Bereich der Nieder- und Mittelspanungsnetze seien Ausbaukosten von 30 Milliarden Euro zu erwarten, die verursachergerecht aufgeteilt werden müssten. Die meisten dieser Kosten würden durch Photovoltaik-Anlagen verursacht. Eine Möglichkeit sei die Einführung einer Netzkostenpauschale. Außerdem sprach er sich für Vergünstigungen für mittelständische Zulieferbetreibe für Großbetriebe aus. Diese würden mit ihren Zulieferungen im internationalen Wettbewerb stehen und müssten von den EEG-Zahlungen entlastet werden.

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