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18.06.2014 Innenausschuss — hib 320/2014

Anhörung zu Optionspflicht

Berlin: (hib/STO) Um mehrere Vorlagen zur Änderung der sogenannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht geht es am Montag, dem 23. Juni 2014, in einer öffentlichen Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses. Dabei handelt es sich um je einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1312), der Fraktion Die Linke (18/1092) und der Fraktion Bündnis 90/

Die Grünen (18/185(neu)) sowie einen Antrag der Linksfraktion „für ein fortschrittliches Staatsangehörigkeitsrecht“ (18/286).

Zu der auf zwei Stunden veranschlagten Veranstaltung, die um 11.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 200) beginnt, werden neben dem Bundesvorsitzenden der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Safter Çinar, sowie dem Leiter der Stuttgarter Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsbehörde, Andreas Deuschle, und Martin Jungnickel vom Regierungspräsidium Darmstadt auch die Professoren Bernd Grzeszick von der Universität Heidelberg, Christian Hillgruber von der Universität Bonn und Astrid Wallrabenstein von der Goethe-Universität Frankfurt am Main erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) mit Namen und Geburtsdatum anzumelden.

Wie die Regierung in ihrer Vorlage ausführt, sollen „in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern“ in Zukunft nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können. „Für sie, die in der Regel enge Bindungen an Deutschland entwickelt haben, soll die Optionspflicht künftig ersatzlos entfallen“, heißt es in der Vorlage. Nach der bisher geltenden Optionspflicht müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.

Dem Gesetzentwurf zufolge ist in der Bundesrepublik aufgewachsen, wer sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres „acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat, sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt“. Diese Voraussetzungen dürfe von dem weit überwiegenden Teil der „ius soli-Deutschen“ erfüllt werden, so dass nur noch eine kleine Gruppe weiterhin der Optionspflicht unterliege, schreibt die Regierung weiter. Den Belangen der hier aufgewachsenen Optionspflichtigen, die bereits die deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder ihre andere Staatsangehörigkeit zugunsten der deutschen aufgegeben haben, könne „im Rahmen der geltenden Regelungen Rechnung getragen werden“.

Nach dem Gesetzentwurf der Linksfraktion zur „Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht“ sollen sich Kinder ausländischer Eltern, die kraft Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, künftig nicht mehr zwischen der deutschen oder der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden müssen. Zudem soll eine Übergangsregelung für Menschen geschaffen werden, die bereits aufgrund der Optionsregelung ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder die ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben.

Auch der Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion zielt darauf ab, die Optionspflicht abzuschaffen. „Soweit Betroffene nach der Optionsregelung die deutsche Staatsangehörigkeit bereits verloren haben, wird das geschehene Unrecht wieder gut gemacht“, heißt es in der Vorlage weiter. Danach sollen Betroffene durch einfache Erklärung die deutsche Staatsangehörigkeit wieder erwerben können, ohne ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Von der Optionspflicht Betroffenen, die ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben oder verloren haben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten, soll die Möglichkeit eingeräumt werden, „ihre ausländische Staatsangehörigkeit unter Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit wieder zu erwerben“.

Die Linksfraktion fordert zudem in ihrem Antrag die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfes auf, um „das Staatsangehörigkeitsrecht grundlegend zu modernisieren“. Dazu soll der Fraktion zufolge Mehrstaatigkeit „bei Einbürgerungen und beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland generell akzeptiert“ werden.

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