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24.06.2014 Ausschuss für Wirtschaft und Energie — hib 330/2014

Beratung über Novelle des EEG erst später

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat seine Beratungen über die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (18/1304) in seiner Sitzung am Dienstag Morgen noch nicht abschließen können. Der Vorsitzende des Ausschusses, Peter Ramsauer (CSU), sprach von einer „etwas unübersichtlichen Gesamtgefechtslage“, da die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu dem Gesetzesvorhaben erst am Dienstag Nachmittag in Fraktionssitzungen beschlossen werden könnten. Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich ebenfalls „nicht unbedingt begeistert“ und die SPD-Fraktion sprach von einer „besonderen Situation“. Die Koalitionsfraktionen zeigten sich aber gemeinsam überzeugt, über die Änderungsanträge ordnungsgemäß in einer Sitzung des Ausschusses am Dienstag Abend beraten zu können.

Anderer Meinung waren die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Es sei unmöglich, Änderungsanträge, deren genauen Umfang man bisher nicht einmal einschätzen könne, bis zum Abend zu beraten. Es gehe um Menschen, die Energiewende und den Kohlendioxidausstoß, erklärte die Linksfraktion. Das Gesetze könne nicht einfach durchgewunken werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach von einem „Riesen-Chaos“. Das sei der Wichtigkeit des Gesetzes in keiner Weise angemessen. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen beschloss der Ausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, die Beratungen am Abend fortzusetzen.

Alle Fraktionen begrüßten eine vom Normenkontrollrat vorgelegte ergänzende Stellungnahme zur EEG-Novelle. Danach wird der von der Regierung dargestellte Anstieg des Erfüllungsaufwands der Wirtschaft um jährlich 5,6 Millionen und einmalig um 13 Millionen Euro bestätigt. Für die Verwaltung wird mit einem Anstieg des Erfüllungsaufwandes um jährlich 7,4 und einmalig um 0,9 Millionen Euro gerechnet. Der Normenkontrollrat rechnet aber mit weiteren, bisher noch nicht berücksichtigten kostenerhöhenden Effekten etwa durch die Einbeziehung der Eigenversorgung in die EEG-Umlage. Eine seriöse Abschätzung dieser Kosten sei aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

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