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05.11.2014 Innenausschuss — hib 554/2014

Änderung des Freizügigkeitsgesetzes

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für die von der Bundesregierung geplante „Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften“ frei gemacht. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierte das Gremium am Mittwochvormittag für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2581). Änderungsanträge der Grünen-Fraktion lehnte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ab.

Ziel des Gesetzentwurfes, der am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, ist es laut Bundesregierung, Fälle von Rechtsmissbrauch oder Betrug in Bezug auf das europäische Freizügigkeitsrecht, im Bereich der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie bei der Inanspruchnahme von Kindergeld „konsequenter zu unterbinden“. Dazu sollen im Freizügigkeitsgesetz/EU befristete Wiedereinreiseverbote im Fall von Rechtsmissbrauch oder Betrug bezüglich des Freizügigkeitsrechts ermöglicht werden. Die Beschaffung von Aufenthaltskarten oder anderen Aufenthaltsbescheinigungen gemäß Freizügigkeitsgesetz/EU durch unrichtige oder unvollständige Angaben soll unter Strafe gestellt und das Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche „unter Berücksichtigung der Vorgaben des Unionsrechts“ befristet werden.

In das Einkommenssteuergesetz soll laut Vorlage zur Vermeidung von Missbrauch eine gesetzliche Regelung eingeführt werden, „die die Kindergeldberechtigung von der eindeutigen Identifikation von Antragstellern und ihren zum Kindergeldbezug berechtigten Kindern durch Angabe von Identifikationsnummern abhängig macht“.

Vorgesehen ist zudem, dass der Bund die Kommunen „wegen der besonderen

Herausforderungen, die sich aus dem verstärkten Zuzug aus anderen EU-Mitgliedstaaten ergeben, zusätzlich zu den bereits beschlossenen Hilfen in diesem Jahr um weitere 25 Millionen Euro entlastet“. Dafür soll die Bundesbeteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhöht werden. Zur weiteren Entlastung der Kommunen soll die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für die Impfung von Kindern und Jugendlichen aus EU-Staaten, deren Versicherteneigenschaft in der GKV zum Zeitpunkt der Schutzimpfung noch nicht festgestellt ist, die Kosten für den Impfstoff übernehmen.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte im Ausschuss, die Vorlage gehe „in die richtige Richtung“. Nach einer Sachverständigenanhörung gebe es keinen Zweifel an der Europarechtskonformität des Gesetzentwurfes.

Die SPD-Fraktion sprach von einem Kompromiss, bei dem man tragfähige Lösungen gefunden habe. Es gehe um ein gesetzgeberisches Signal, dass bestimmte Spielregeln einzuhalten seien. Wichtig sei, dass die Kommunen in den Genuss der unterstützenden Gelder kommen.

Die Fraktion Die Linke bewertete den Gesetzentwurf als „kläglichen Rest“ der Kampagne „Wer betrügt, der fliegt“. Dabei sei der Missbrauch des Freizügigkeitsrechts „marginal“. Mit der Gesetzesänderung werde jedoch der Freizügigkeit Schaden zugefügt. Auch verstoße die Vorlage Experten zufolge gegen EU-Recht.

Die Grünen-Fraktion warb dafür, in dem Gesetzentwurf die Passagen zum Freizügigkeitsrecht zu streichen. Der SPD warf sie vor, sich hier „vor den Karren der CSU-Kampagne ,Wer betrügt, der fliegt‘ spannen“ zu lassen. Die Neuregelung zu den Wiedereinreisesperren werde vom Europarecht nicht getragen.

Ein Vertreter des Bundesinnenministeriums unterstrich demgegenüber, dass die Regelung eindeutig mit dem EU-Freizügigkeitsrecht in Einklang stehe. Dies sei auch bei der Sachverständigenanhörung bestätigt worden.

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