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04.11.2015 Inneres — Ausschuss — hib 568/2015

Regeln zur Terrorbekämpfung verlängern

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg zur Verlängerung befristeter Regelungen zur Terrorismusbekämpfung frei gemacht. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/5924), der am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, stimmte der Ausschuss am Mittwoch gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in modifizierter Fassung zu. Danach sollen Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen, die derzeit bis Januar 2016 befristet sind, weitere fünf Jahre in Kraft sein.

Im Wesentlichen geht es dabei laut Bundesregierung um nachrichtendienstliche Befugnisse zur Einholung von Auskünften bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten. Die Regelungen wurden hauptsächlich nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführt.

Grundlage für den Gesetzentwurf ist ein Evaluierungsbericht von Wissenschaftlern des Instituts für Gesetzfolgenabschätzung, der nach Regierungsangaben gezeigt hat, dass die Befugnisse „wichtige Erkenntnisse für die Bekämpfung des Terrorismus erbringen“ und dabei von den Nachrichtendiensten „maßvoll eingesetzt werden“. So sind laut Bundesinnenministerium beispielsweise im vergangenen Jahr 33 Anordnungen zur Einholung von Verkehrsdaten-Auskünften bei Telekommunikationsanbietern ergangen. Dabei habe unter anderem einer Person die Werbung und Unterstützung zugunsten einer terroristischen Vereinigung nachgewiesen werden können.

Mit der neuerlichen Befristung, die am 10. Januar 2021 abläuft, soll der Vorlage zufolge auch gesetzgeberisch gewährleistet werden, „dass die weitere Entwicklung im Blick bleibt“. Daher sollen die Befugnisse vor Ablauf der neuen Frist erneut evaluiert werden.

Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalition an, mit dem das Inkrafttreten zweier Artikel der Gesetzesvorlage um mindestens zwei Monate verschoben wird. Dabei geht es um eine Auskunftssperre gegenüber betroffenen Grundstückeigentümern bei verdeckten Einsichtnahmen der Nachrichtendienste in Grundbücher und Grundakten. Für die Umsetzung der neuen Auskunftssperre in den Grundbuchämtern bedürfe eines Zeitraums vom mindestens zwei Monaten zwischen Verkündung und Inkrafttreten, heißt es in der Begründung des Änderungsantrages. Damit wird einer entsprechenden Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf Rechnung getragen, der die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zugestimmt hatte (18/6177).

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