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09.11.2015 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Anhörung — hib 582/2015

Vorstoß gegen Befristungen

Berlin: (hib/ROL) Viele Wissenschaftler an Universitäten müssen mit sehr kurzen Vertragslaufzeiten von lediglich bis zu einem Jahr zurechtkommen. Dieses soll nun geändert werden. Wissenschaftliche Stellen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen nicht mehr in so starkem Maß befristet werden wie bisher. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/6489) vorgelegt. Eine im Jahr 2011 durchgeführte Evaluation zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) hatte „Hinweise“ ergeben, „dass der Anteil von Befristungen - insbesondere über sehr kurze Zeiträume - ein Maß erreicht hat, das weder gewollt war, noch vertretbar erscheint“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf. Den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen reichen die im Gesetz vorgesehen Änderungen nicht aus.

Zu diesem Thema hat der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwoch, dem 11. November 2015, um 9:30 Uhr in das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in den Saal (3.101) zu einer Öffentlichen Anhörung zum Thema „Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“ eingeladen. Der Anhörung liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6489), der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (1. WissZeitVG-ÄndG) (18/1463) und der Antrag der Fraktion Die Linke “Gute Arbeit in der Wissenschaft - Stabile Ausfinanzierung statt Unsicherheiten auf Kosten der Beschäftigten und Wissenschaftszeitvertragsgesetz grunderneuern„ (18/4804) und der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen “In die Zukunft investieren - Ein Wissenschaftswunder initiieren„ (18/5207) zugrunde. Federführend ist der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, mitberatend sind der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und der Haushaltsausschuss. Weitere Grundlage ist die Unterrichtung durch die Bundesregierung “Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013„ (17/13670).

Liste der Sachverständigen

Dr. Nikolaus Blum, Kaufmännischer Geschäftsführer, Helmholtz Zentrum München, Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt GmbH

Dr. Matthias Goldmann, Vertreter der Wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen der Geistes- Sozial- und Humanwissenschaftlichen Sektion der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg

Professor Dr. Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Bonn

Professor Dr. Thomas Hofmann, Vizepräsident für Forschung und Innovation Technische Universität München

Dr. Andreas Keller, Stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, Frankfurt

Ute Kittel, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, Leiterin des Fachbereichs 5 Bildung, Wissenschaft und Forschung, Berlin

Antonia Kühn, Leiterin der Abteilung Hochschule, Wissenschaft und Forschung beim Deutschen Gewerkschaftsbund Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

Professor Dr. Dr. h. c. Ulrich Preis, Geschäftsführender Direktor Universität zu Köln, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht

Professor Dr. Martin Stratmann, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft, München Allianz der Wissenschaftsorganisationen

Professor Dr. Peter Strohschneider Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Bonn

Dr. Anna Tschaut, Bundesvorsitzende THESIS e. V. - Interdisziplinäres Netzwerk für Promovierende und Promovierte, Wabern

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32861, Fax: 030/227-36845, E-Mail: bildungundforschung@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

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