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11.11.2015 Finanzen — Ausschuss — hib 591/2015

Finanzdatenaustausch beschlossen

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch den Weg für einen internationalen Austausch über Finanzdaten freigemacht, so dass im Ausland erzielte Kapitalerträge den inländischen Finanzbehörden gemeldet werden. Im Gegenzug werden die Finanzdaten ausländischer Anleger an deren Heimatländer weitergegeben. Die Forderungen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen nach einem schnellen Eintritt in Beratungen über die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge hielten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für verfrüht. Sie lehnten daher entsprechende Anträge der Opposition ab.

Mit den Stimmen aller Fraktionen billigte der Ausschuss die am 29. Oktober 2014 unterzeichnete internationale Vereinbarung über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (18/5919). Außerdem stimmte der Ausschuss dem Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (18/5920, 18/6290), mit dem der Vertragsinhalt in deutsches Recht umgesetzt wird. Zuvor waren zwei von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Änderungsanträge zu dem Gesetz beschlossen werden.

Zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung wollen die Vertragsparteien die für Besteuerungsverfahren in anderen Vertragsstaaten erforderlichen Informationen über Finanzkonten regelmäßig erheben und ab 2017 dem anderen Vertragsstaat übermitteln. Finanzinstitute müssen daher in Zukunft einmal im Jahr bestimmte Daten von Konten übermitteln, damit die Bundesrepublik ihrer Verpflichtung zum Austausch von Finanzinformationen nachkommen kann. Zur Begründung heißt es in dem Entwurf, in den zurückliegenden Jahren hätten sich grenzüberschreitender Steuerbetrug und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu einer erheblichen Herausforderung für die Steuerverwaltungen der einzelnen Staaten entwickelt. „Der gestiegenen Anzahl von Möglichkeiten, international investieren und sich aufgrund fehlender steuerrechtlicher Transparenz einer korrekten Besteuerung entziehen zu können, kann mit einem zeitnahen Austausch steuerrelevanter Informationen zwischen den Finanzverwaltungen der einzelnen Staaten begegnet werden“, erwartet die Bundesregierung.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion sprach von einem grundlegenden Schritt zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, die durch den Informationsaustausch in vielen Fällen ihre Grundlage verliere. Mittlerweile hätten 74 Länder die internationale Vereinbarung unterschrieben, insgesamt könnten sich sogar 94 Staaten dem Informationsaustausch anschließen. Mit Blick auf die von der Opposition geforderte Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge sagte der Sprecher, es empfehle sich, bis 2017 abzuwarten. Dann könne diskutiert werden, welche Konsequenzen aus dem Informationsaustausch gezogen werden könnten. Ein Sprecher der SPD-Fraktion schloss sich dieser Einschätzung ausdrücklich an. Der beschlossene Informationsaustausch sei ein großer Beitrag zu mehr Transparenz, Steuerehrlichkeit und Steuergerechtigkeit. Der Sprecher der SPD-Fraktion hob außerdem hervor, dass die Bußgelder für Finanzinstitute bei Verstößen gegen die Informationspflichten per Änderungsantrag auf 50.000 Euro angehoben worden seien. Im Regierungsentwurf waren 5.000 Euro vorgesehen.

Die Oppositionsfraktionen begrüßten zwar die Einführung des Informationsaustausches, verlangten aber als nächsten Schritt die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge, die anonym erhoben wird und mit 25 Prozent in vielen Fällen günstiger ist als die persönlichen Steuersätze. Der Informationsaustausch sei seit vielen Jahren eine ihrer Kernforderungen, hieß es von der Fraktion Die Linke. Der Austausch bedeute das Ende des Bankgeheimnisses, das zur Steuerhinterziehung benutzt worden sei. Die Sanktionen seien aber auch mit 50.000 Euro Bußgeld für Finanzinstitute immer noch „lächerlich wenig“. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach von einem „Durchbruch“ beim Informationsaustausch. Man dürfe jetzt aber nicht stehenbleiben, hieß es von der Fraktion mit Blick auf die Abgeltungsteuer. Für die Beibehaltung dieser Steuer, die einst zur Verhinderung von Kapitalflucht ins Ausland eingeführt worden war, gebe es jetzt keine Begründung mehr. Daher sollte ihre Abschaffung noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden.

Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnte der Ausschuss drei Anträge der Oppositionsfraktionen ab. Die Fraktion Die Linke fordert die Abschaffung der Abgeltungsteuer. Die Besteuerung von Kapitalerträgen soll stattdessen wieder mit dem persönlichen Steuersatz der Steuerpflichtigen erfolgen, heißt es in einem Antrag (18/2014) der Fraktion. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (18/6064), dass sämtliche Kapitalerträge im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt anzugeben sind.

Im dritten Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6065), dass die Banken alle Kapitalerträge für das Besteuerungsverfahren ab 2016 an das Bundeszentralamt für Steuern beziehungsweise an die zuständigen Finanzbehörden melden müssen - und zwar unabhängig von Wohnsitz und Steuerpflicht des Anlegers. Zugleich wird gefordert, dass die gemeldeten Daten durch das „strikte deutsche Steuergeheimnis“ geschützt werden, „um sicherzustellen, dass diese Daten nicht für andere Zwecke verwendet werden oder an andere Stellen weitergeleitet werden“.

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