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17.11.2015 Inneres — Antrag — hib 604/2015

Linke für Verzicht auf Grenzkontrollen

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke dringt darauf, die unerlaubte Einreise von Flüchtlingen zu „entkriminalisieren“. In einem Antrag (18/6652) fordert sie die Bundesregierung auf, auf Grenzkontrollen oder weitergehende Maßnahmen wie die Errichtung von Grenzzäunen „in Reaktion auf die Einreise von schutzsuchenden Menschen zu verzichten und entsprechende Maßnahmen aufzuheben“. Auch soll die Regierung nach dem Willen der Fraktion einen Gesetzentwurf vorlegen, „mit dem die Einreise von Menschen, die nach ihrem Grenzübertritt einen Antrag auf internationalen Schutz stellen, und die nicht gewerbs- und bandenmäßige Beihilfe hierzu entkriminalisiert werden“.

In der Begründung verweisen die Abgeordneten darauf, dass der unerlaubte Grenzübertritt in Deutschland strafbewehrt sei. Das betreffe auch Flüchtlinge, „für die es keine legalen Einreisemöglichkeiten gibt und die hierdurch kriminalisiert und mit Ermittlungsverfahren überzogen werden, obwohl letztlich fast nie eine Verurteilung wegen unerlaubter Einreise erfolgt“.

Ferner führt die Fraktion aus, dass die Beihilfe zur unerlaubten Einreise „ mit tausenden Anzeigen, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren verfolgt“ werde, auch wenn die unerlaubte Einreise selbst straffrei bleibt. Nach derzeitiger Rechtslage werde als strafwürdiges Schleusungsdelikt schon gewertet, „wenn die Beihilfe zur illegalen Einreise für mehrere Personen erfolgt ist, also beispielsweise für eine Frau und ihr minderjähriges Kind - auch, wenn der Täter aus rein altruistischen Motiven handelt“.

Damit liege ein Wertungswiderspruch vor, schreiben die Abgeordneten weiter. Einerseits begrüße die Gesellschaft in ihrer Mehrheit, dass schutzsuchende Menschen in Deutschland Aufnahme finden, und honoriere das Engagement von Bürgern, die diese Menschen unterstützen. Zugleich jedoch werde „sowohl die Einreise der Schutzsuchenden als auch die Hilfe dazu kriminalisiert, selbst wenn sie nicht von Bereicherung motiviert ist und Gesundheit und Leben der Flüchtlinge nicht gefährdet“.

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