+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

01.12.2015 Auswärtiges — Antrag — hib 631/2015

Deutsche Beteiligung am Syrien-Einsatz

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich am „Kampf gegen den Terrorismus im Rahmen der Allianz“ gegen den „Islamischen Staat“ beteiligen. Dies geht aus einem Antrag der Bundesregierung hervor (18/6866), der am morgigen Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Vorgesehen ist demnach, bis zu 1.200 Soldaten der Bundeswehr „zur Unterstützung Frankreichs, Iraks und der internationalen Allianz gegen IS“ zu entsenden, die Aufgaben der Luftbetankung, der Aufklärung („insbesondere luft-, raum- und seegestützt“), des „sehgehenden Schutzes“ sowie als Teil des Stabspersonals übernehmen sollen.

Die Bundesregierung beruft sich bei diesem Einsatz auf das Recht auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen in Verbindungen mit den UN-Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015) sowie 2249 (2015). Mit letzterer habe der UN-Sicherheitsrat „die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, unter Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen sowie der internationalen Menschenrechtsnormen, des Flüchtlingsvölkerrechts und des humanitären Völkerrechts, in dem unter der Kontrolle von IS stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ihre Anstrengungen zu verstärken und zu koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere von IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden“. Außerdem verweist die Bundesregierung darauf, dass sich mit Frankreich „nach den von der Terrororganisation IS begangenen Angriffen auf Paris am 13. November 2015“ erstmals ein EU-Mitgliedstaat auf die in Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union verankerte Beistandsklausel berufen habe.

„Die eingesetzten Kräfte haben zur Durchsetzung ihrer Aufträge das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt“, heißt es im Antrag weiter. Die Anwendung militärischer Gewalt durch deutsche Einsatzkräfte erfolge auf der Grundlage des Völkerrechts und werde durch geltende Einsatzregeln spezifiziert. „Das umfasst den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, anderer Partner im Kampf gegen IS sowie zur Nothilfe.“ Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe in jedem Fall unberührt.

Der Einsatz deutscher Streitkräfte erfolge „vorrangig im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation IS in Syrien sowie auf dem Territorialgebiet von Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzende Seegebiete“. Das Mandat gelte für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016, die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 134 Millionen Euro.

Die Anschläge in Tunesien, der Türkei, dem Libanon, gegen Russland und insbesondere in Paris hätten gezeigt, dass der „Islamische Staat“ weit über die derzeit von ihm kontrollierten Gebiete in Syrien und im Irak hinaus eine globale Bedrohung für Frieden und Sicherheit darstelle, schreibt die Bundesregierung in der Begründung. Der IS sei aufgrund seiner extremistisch-salafistischen Gewaltideologie, seiner terroristischen Handlungen, seiner anhaltenden schweren, systematischen und ausgedehnten Angriffe auf Zivilpersonen sowie seiner Anwerbung und Ausbildung ausländischer Kämpfer eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Dieser Bedrohung könne nur im Rahmen einer umfassenden politischen Lösung erfolgreich und nachhaltig begegnet werden. „Hierfür wurden im Irak mit der inklusiven Regierungsbildung durch Premierminister Al Abadi bereits im Sommer 2014 die Voraussetzungen geschaffen. In Syrien bedarf es hierfür noch eines politischen Prozesses, der auf Grundlage des Genfer Communiqués vom 30. Juni 2012 zu einer ernsthaften politischen Transition führt.“ Durch die Gespräche in Wien, mit denen erstmalig alle internationalen und regionalen Akteure gemeinsam an einen Tisch gekommen seien, bestehe eine ernstzunehmende Chance, einen solchen politischen Prozess auf den Weg zu bringen. „Die Bundesregierung arbeitet eng mit dem Sondergesandten der Vereinten Nationen, Staffan de Mistura, und ihren internationalen Partnern daran, diesen Prozess zum Erfolg zu führen.“

Die deutsche militärische Unterstützung sei somit eingebettet in einen breiten politischen Ansatz, der von der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft getragen werde und der auf politischer, diplomatischer, humanitärer, entwicklungspolitischer, militärischer und rechtsstaatlicher Ebene wirke. „Dieser Ansatz hat zum Ziel, IS einzudämmen und Irak so zu stabilisieren, dass alle Bevölkerungsgruppen angemessen eingebunden werden, und durch diplomatische Bemühungen auf internationaler Ebene eine nachhaltige politische Befriedung Syriens und der Region zu erreichen.“

Marginalspalte