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02.12.2015 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 640/2015

Erdverkabelung bekommt Vorrang

Berlin: (hib/HLE) Beim Bau neuer Höchstspannungsleitungen für Gleichstrom (HGÜ) bekommt die Erdverkabelung in Zukunft Vorrang. In der Nähe von Wohngebieten soll der Freileitungsbau sogar unzulässig und damit ein größtmögliches Maß an Akzeptanz für die neuen Leitungen geschaffen werden. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie fügte in seiner Sitzung am Mittwoch entsprechende Änderungen in den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (18/4655, 18/5581) ein. Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, während die Fraktion Die Linke den Entwurf ablehnte. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke und ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurden abgelehnt.

Wie es in der Begründung des Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen heißt, wird für die Planung und den Bau von HGÜ-Leitungen im Bundesbedarfsplangesetz ein Vorrang der Erdverkabelung in der Bundesfachplanung eingeführt. Mit den Gleichstromkabeln soll Windstrom aus Norddeutschland nach Süddeutschland transportiert werden. Die breite Akzeptanz der Bürger sei ein zentrales Element für das Gelingen der Energiewende. „Der verstärkte Einsatz von Erdkabeln kann gegebenenfalls dazu beitragen, die Akzeptanz für diese dringend erforderlichen Vorhaben zu stärken“, heißt es in dem Änderungsantrag der Koalition. Aus technischer Sicht sei zwischen Drehstrom- und dem Gleichstrombereich zu unterscheiden. Bei der Stromübertragung über größere Entfernungen mittels HGÜ weise die Erdverkabelung vergleichsweise weniger Risiken hinsichtlich der technischen Umsetzung und der Kosten auf als eine vergleichsweise Erdverkabelung von Drehstromleitungen über lange Strecken. Zudem lägen mit Gleichstrom-Erdkabeln über längere Strecken mehr Erfahrungen vor als mit Drehstrom-Kabeln. Im Drehstrombereich soll es daher beim Pilotcharakter der Erdverkabelung bleiben.

Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich sehr erfreut über den Vorrang für die Erdverkabelung. Es seien aber auch bei diesem Verfahren Probleme nicht auszuschließen. Angesprochen wurden auch die zusätzlichen Kosten, die von der Regierung mit drei bis acht Milliarden Euro angegeben würden, während in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf auch von zehn bis zwölf Milliarden Euro die Rede gewesen sei. Die SPD-Fraktion bezeichnete den Stromleitungsbau als Eckpfeiler der Energiewende. Es sei besonders wichtig, den Ausbau der Leitungen zu intensivieren. Zu den Mehrkosten stellte die Fraktion fest, keine Leitungen zu bauen werde noch teurere Folgen haben als die jetzt beschlossene Erdverkabelung.

Die Linksfraktion begrüßte, dass die Erdverkabelung Vorrang bekomme. Das könne die Akzeptanz des Leitungsbaus erhöhen. Die Fraktion warf der Koalition aber einen „Kotau vor dem bayerischen Ministerpräsidenten“ vor, der die ursprünglichen Neubaupläne stark kritisiert hatte. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach von vier verlorenen Jahren für die Energiewende. Dass die Erdverkabelung der richtige Weg sei, habe die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schon damals angesprochen. Der Gesetzentwurf gebe auch keine Antwort auf mögliche Konflikte zum Beispiel mit dem Naturschutz, warnte die Fraktion.

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