+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

09.12.2015 Inneres — Antwort — hib 652/2015

Erkenntnisse zu Gida-Bewegungen

Berlin: (hib/STO) Um Erkenntnisse zu sogenannten Gida-Bewegungen geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/6889) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6720). Wie die Bundesregierung darin darlegt, verfolgen die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten und Befugnisse seit Entstehung der verschiedenen Gida-Bewegungen, ob es rechtsextremistische Steuerungs- oder Einflussnahmeversuche auf diese gibt. Bisher habe bei Gida-Veranstaltungen in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern eine rechtsextremistische Steuerung oder Einflussnahme festgestellt werden können.

Eine rechtsextremistische Einflussnahme auf einzelne Gida-Veranstaltungen erfolgt laut Bundesregierung unter anderem „durch die Teilnahme von Rechtsextremisten, einen rechtsextremistischen Hintergrund von Anmeldern, Veranstaltern oder Organisatoren oder deren Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten, einen rechtsextremistischen Hintergrund von Rednerinnen und Rednern sowie Inhalten von Redebeiträgen, rechtsextremistische Äußerungen, Symbole, Gesten oder Aktivitäten im Verlauf der Veranstaltung und deren Duldung oder Unterstützung durch die Veranstalter und/oder Teilnehmer“. Als „rechtsextremistisch bewertete Gida-Veranstaltungen regionaler Organisationsteams, insbesondere in Thüringen (Thügida), Sachsen-Anhalt (Magida 2.0), Nordrhein-Westfalen (Dügida) sowie Mecklenburg-Vorpommern (MVGida)“ würden durch die rechtsextremistischen Parteien NPD, Die Rechte und Pro NRW unterstützt. Diese Unterstützung reiche von der bloßen Werbung zur Veranstaltungsteilnahme bis hin zu Veranstaltungsanmeldung beziehungsweise -leitung sowie Beteiligung durch Redebeiträge.

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, hat sich mit Pegida und den davon inspirierten Ablegern „ eine Bewegung entwickelt, deren Zusammenhalt unter anderem auf Ressentiments gegenüber Asylbewerbern, Ausländern und Muslimen beruht“. Darauf aufbauende Hasspropaganda könne Einfluss auf eine Radikalisierung rechter Gruppierungen, aber auch auf nicht in der Szene verankerte Einzeltäter und Kleinstgruppen nehmen. Erkenntnisse, die einen konkreten Zusammenhang zwischen Gida-Aktivitäten und der Bereitschaft zur Begehung von Straftaten belegen könnten, lägen ihr bislang nicht vor, schreibt die Bundesregierung. Politisch motivierte Straftaten im Kontext der Gida-Bewegung seien bisher in Anbetracht der teilweise hohen Teilnehmerzahlen und der Vielzahl an wöchentlichen Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet relativ gesehen eher selten verübt worden.

Marginalspalte