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26.03.2015 Gesundheit — Kleine Anfrage — hib 172/2015

Linke wollen Auskunft über Pflegebegriff

Berlin: (hib/PK) Über die Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs muss nach Ansicht der Fraktion Die Linke auf der Basis aktueller Informationen mit allen Verantwortlichen breit diskutiert werden. In einer Kleinen Anfrage (18/4384) verlangen die Abgeordneten nun detailliert Auskunft über den Sachstand und kritisieren, dass ungeachtet eines seit Jahren vorliegenden Konzeptes noch immer keine gesetzliche Grundlage geschaffen worden sei.

Zwar habe die Bundesregierung unlängst Leistungsverbesserungen in der Pflege beschlossen, ohne jedoch ein stimmiges Gesamtkonzept für die Umsetzung des neuen Pflegebegriffs vorzulegen. Im Juni 2013 habe der Expertenbeirat einen zweiten Bericht zur Ausgestaltung des Pflegebegriffs übergeben. Das Konzept enthalte zahlreiche konkrete Empfehlungen, Varianten und Hinweise zur Einführung des Pflegebegriffs. Dennoch habe das Bundesgesundheitsministerium im Frühjahr 2014 zunächst noch zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben.

Ohne breite öffentliche Sachkenntnis, Debatte und Zustimmung aller Beteiligten bestehe die Gefahr, dass der neue Pflegebegriff keine Verbesserungen bringe, schreibt Die Linke. Vor allem müsse klar formuliert werden, was die Einführung eines neuen Pflegebegriffs und des neuen Begutachtungsverfahrens koste.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen voraussichtlich 2017 mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren flächendeckend umgesetzt werden. Künftig soll es statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben, um die Pflegebedürftigkeit genauer zuordnen zu können. Dabei wird nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden. Vielmehr soll der Grad der Selbstständigkeit im Alltag entscheidend sein. Das soll Demenzkranken nachhaltig zugutekommen.

Pflegebegriff und Begutachtungsverfahren werden derzeit erprobt. Finanziert werden sollen die neuen Leistungen durch eine Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge um 0,2 Prozentpunkte.

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