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28.04.2015 Auswärtiges — Antwort — hib 219/2015

Deutung des Ukraine-Konfliktes

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung schätzt die ukrainische Partei „Swoboda“ nicht als „faschistisch und antisemitisch“ ein und verweist auf entsprechende Aussagen von Vertretern jüdischer Organisationen. Auch aus dem Programm der „Radikalen Partei“ lasse sich nicht ableiten, dass diese als rechtsextrem einzustufen wäre, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/4568) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4275), die sich unter anderem nach der Beteiligung „extrem rechter“ Kräfte an der Übergangsregierung nach dem Sturz des Präsidenten Viktor Janukowitsch und nach dem Ablauf der Zusammenstöße rund um die Maidan-Proteste im Februar 2014 erkundigt hatte.

Die Bundesregierung schreibt in diesem Zusammenhang von einem Protestmarsch zum Parlament am 18. Februar 2014, bei dem es zu gewaltsamen Zusammenstößen mit den Ordnungskräften gekommen sei. „Dabei wurde auch die nahe gelegene Parteizentrale der Partei der Regionen mit Brandsätzen angegriffen.“ Im weiteren Verlauf sei es nach Zurückdrängung der Demonstranten auf den Unabhängigkeitsplatz zu weiteren Gewaltakten gekommen, darunter insbesondere dem Brand im Gewerkschaftshaus und den Schüssen auf Demonstranten in der Instytutska-Straße mit vielen Todesopfern.

Die Untersuchungen der ukrainischen Strafverfolgungsbehörden zum Schusswaffengebrauch würden noch andauern. Der Grund für die Flucht Janukowitschs „dürfte nach Einschätzung der Bundesregierung vor allem die Angst davor gewesen sein, für die durch die Sicherheitskräfte auf dem Maidan begangenen Verbrechen sowie Korruptionsdelikte strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden“. Die Umstände, unter denen Janukowitsch in der Nacht vom 21. auf den 22. Februar 2014 Kiew verließ sowie sein sein Verhalten danach „lassen aus Sicht der Bundesregierung die Entscheidung des ukrainischen Parlaments, er habe sich seinen Amtspflichten entzogen und übe das Amt nicht weiter aus, als berechtigt erscheinen“.

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