+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

10.06.2015 Petitionsausschuss — hib 290/2015

Rechtsrahmen für Netzneutralität

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine Petition zu dem Thema der Gleichbehandlung aller Datenpakete im Internet dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur „als Material“ zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Der in der Petition erhobenen Forderung, zu verhindern, dass Internetverbindungsanbieter gleichzeitig in erheblichem Maße Inhalte im Internet bereitstellen dürfen, stimmte der Ausschuss indes nicht zu. Ein Verbot der Bereitstellung eigener Dienste durch Telekommunikationsanbieter sei unangemessen, urteilten die Abgeordneten. Überdies bestünden schon jetzt Regelungen, um wettbewerbsschädigendes Verhalten durch Abhilfemaßnahmen abzustellen.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss deutlich, dass aus seiner Sicht das freie Internet „unverzichtbar für die moderne Informationsgesellschaft und von großer gesellschafts- sowie wirtschaftspolitischer Bedeutung“ ist. Daher seien wirksame Regelungen zur Bewahrung und Sicherstellung eines freien und offenen Internets zu befürworten. Zugleich wird darauf verwiesen, dass „Wettbewerb und Transparenz den besten Schutz für eine diskriminierungsfreie und neutrale Datenübermittlung bieten“.

Der Ausschuss macht zudem darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Jahr 2012 Transparenzverpflichtungen und qualitative Mindeststandards bereits verstärkt und Instrumente zum Schutz der Netzneutralität zur Verfügung gestellt worden seien. Eine weitergehende nationale Regelung, so heißt es in der Vorlage, sei jedoch ausgesetzt worden, da es aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf die derzeit diskutierten europäischen Vorschläge zur Einführung von Netzneutralitätsregelungen vorerst nicht sinnvoll sei, eine nationale Verordnung weiter voranzutreiben. Der Petitionsausschuss, so schreiben die Abgeordneten weiter, begrüßt es, dass sich die Bundesregierung zum einen für eine verbindliche Verankerung der Gewährleistung von Netzneutralität als eines der Regulierungsziele im TKG ausspräche und zum anderen angekündigt habe, sich auch auf europäischer Ebene für gesetzliche Regelungen zur Netzneutralität einzusetzen.

Marginalspalte