+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

16.06.2015 Sportausschuss (Anhörung) — hib 309/2015

Anhörung zum Anti-Doping Gesetz

Berlin: (hib/HAU) Der Sportausschuss führt am Mittwoch, 17. Juni 2015 eine öffentliche Expertenanhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Anti-Doping Gesetzes (18/4898) und einem Antrag der Fraktion Die Linke (18/2308) durch. Acht Einzelsachverständige sowie Vertreter des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), der Nationalen Anti-Doping Agentur (Nada) sowie vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen werden ab 15 Uhr im Raum 3.101 (Anhörungssaal) des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses gemeinsam mit dem Ausschuss über die Vorlagen diskutieren. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich vorab mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden: sportausschuss@bundestag.de.

Laut dem Entwurf wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wer „ein Dopingmittel oder eine Dopingmethode bei sich anwendet oder anwenden lässt“. Damit geht die Neuregelung über die bisherigen „strafbewehrten Verbotsnormen“ im Arzneimittelgesetz (AMG) hinaus, die den Handel mit Dopingmitteln im Blick haben, nicht aber das Selbstdoping. Erfasst werden sollen durch das Anti-Doping Gesetz „gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler, die beabsichtigen, sich mit Doping Vorteile in Wettbewerben des organisierten Sports zu verschaffen“, erläutert die Bundesregierung. In der Begründung zu dem Gesetzentwurf heißt es: „Die Norm dient dem Schutz der Integrität des Sports. Sie stellt damit den Kern der Neuausrichtung in der strafrechtlichen Dopingbekämpfung dar.“

Neben den Vertretern der genannten Verbände und Organisationen sind mit Professor Dieter Rössner von der Philipps-Universität Marburg und Professor Matthias Jahn von der Goethe-Universität Frankfurt am Main zwei Kriminalwissenschaftler geladen. Mit dem Professor für Strafrecht an der Humboldt-Universität Berlin Martin Heger kommt ein weiterer Hochschullehrer zu dem Hearing. Geladen sind auch Dieter Maihold, Richter am Bundesgerichtshof, der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Christoph Frank sowie Ali Norouzi vom Strafrechtsauschuss des Deutschen Anwaltsvereins. Als Vertreter der Sportler sind Christian Schreiber, Athletensprecher des DOSB, und der Leichtathlet Robert Harting, Olympiasieger und Weltmeister im Diskuswerfen, eingeladen.

Marginalspalte