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17.06.2015 Ausschuss für Gesundheit — hib 315/2015

Ausschuss beschließt Präventionsgesetz

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat das Präventionsgesetz der Bundesregierung (18/4282) beschlossen. Für die in den Ausschussberatungen an einigen Stellen veränderte Vorlage votierten am Mittwoch die Regierungsfraktionen von Union und SPD. Die Opposition von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierte dagegen. Am Donnerstag (18. Juni) soll der Entwurf im Bundestag verabschiedet werden.

Mit Hilfe der Prävention sollen lebensstilbedingte ,,Volkskrankheiten„ wie Diabetes, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Schwächen oder Adipositas eingedämmt und die Menschen zu einem gesunden Lebensstil mit ausreichend Bewegung gebracht werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Gesundheitsförderung und Prävention auf jedes Lebensalter und in alle Lebensbereiche auszudehnen, in die sogenannten Lebenswelten. Eingebunden sind neben der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung (GKV/PKV) auch die Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung.

Die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung werden konkret mehr als verdoppelt, von 3,09 Euro auf 7 Euro jährlich für jeden Versicherten ab 2016. Somit könnten die Krankenkassen künftig jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro im Jahr für den Zweck investieren. Zusammen mit dem Beitrag der Pflegekassen in Höhe von rund 21 Millionen Euro stehen damit künftig rund 511 Millionen Euro im Jahr für präventive und gesundheitsfördernde Leistungen bereit.

So sollen gerade kleine und mittelständische Betriebe über ausgeweitete Leistungen der Krankenkassen mehr für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter tun. Dazu soll die betriebliche Gesundheitsförderung stärker mit dem Arbeitsschutz verflochten werden. Wer im Beruf oder in der Familie besonders belastet ist, soll von Verbesserungen profitieren. So sollen etwa Schichtarbeiter oder pflegende Angehörige bestimmte Präventionsangebote leichter in Anspruch nehmen können. Um den Anreiz hierfür zu stärken, soll die Obergrenze des täglichen Krankenkassenzuschusses von 13 Euro auf 16 Euro für Versicherte sowie von 21 Euro auf 25 Euro für chronisch kranke Kleinkinder erhöht werden.

Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen zu präventiven Gesundheitsuntersuchungen weiterentwickelt werden, wobei individuelle Belastungen und Risikofaktoren, die zu einer Krankheit führen können, genauer überprüft werden. Zur Beratung gehört die Klärung des Impfstatus. Vorgesehen ist, dass bei der Aufnahme von Kindern in eine Kita die Eltern eine ärztliche Beratung zum Impfschutz nachweisen müssen.

Im Rahmen einer Nationalen Präventionskonferenz sollen sich die Sozialversicherungsträger unter Beteiligung des Bundes, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und Sozialpartner auf Ziele und ein Vorgehen verständigen. Die private Kranken- und Pflegeversicherung soll die Möglichkeit erhalten, sich an der Beratung zu beteiligen.

Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss hatten Experten die Vorlage im Grundsatz begrüßt, den Ansatz aber als nicht weitreichend genug bewertet. Gesundheitsförderung und Vorbeugung müssten als Querschnittsaufgabe verstanden und in allen Gesellschaftsbereichen gezielt verankert werden. Scharf kritisiert wurden die aus Expertensicht unzureichende Einbindung der PKV sowie die herausgehobene Rolle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Ab 2016 sollen rund 35 Millionen Euro pro Jahr von den Krankenkassen an die BZgA fließen. Experten äußerten bei der Anhörung Zweifel, ob diese Konstruktion sinnvoll und rechtlich haltbar ist, handele es sich doch nicht um Steuergelder, sondern Beitragsmittel der Versicherten. Die Bundesregierung kann hingegen keine Quersubventionierung der BZgA erkennen. Eine Finanzierung der BZgA durch GKV-Mittel sei nicht vorgesehen. Auch aus der Beauftragung der BZgA durch den GKV-Spitzenverband ergäben sich ,,keine Anhaltspunkte für etwaige verfassungsrechtliche Bedenken“, teilte die Regierung in ihrer Antwort (18/4945) auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion mit.

Die Opposition hat eigene Anträge zu dem Gesetzentwurf eingebracht, die im Ausschuss keine Mehrheit fanden. Ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/4322) zielt auf die „Verminderung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit“ ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in ihrem Antrag (18/4327) „Gerechtigkeit und Teilhabe durch ein modernes Gesundheitsförderungsgesetz“.

Vertreter von Union und SPD würdigten im Ausschuss den Lebenswelten-Ansatz im Gesetz. Die Menschen müssten mit den Vorsorgeangeboten dort erreicht werden, wo sie leben und arbeiten. Das Gesetz biete dazu eine gute Grundlage und könne in den nächsten Jahren hinsichtlich der Finanzierung und Inhalte auch noch weiterentwickelt werden.

Die Opposition sieht hingegen den Lebenswelten-Bezug nicht konsequent umgesetzt. Es sei gut, dass nun Geld für die Gesundheitsförderung und Prävention bereitgestellt werde, hieß es von Linken und Grünen. Jedoch sei fraglich, ob sozial benachteiligte Menschen von den neuen Angeboten überhaupt erreicht würden. Problematisch sei auch die lediglich freiwillige Einbindung der PKV.

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