+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

10.09.2015 Inneres — Gesetzentwurf — hib 446/2015

Regeln zur Terrorbekämpfung verlängern

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen“ (18/5924) vorgelegt. Er sieht die Verlängerung von Regelungen zur Terrorismusbekämpfung, die derzeit bis Januar 2016 befristet sind, um weitere fünf Jahre vor. Im Wesentlichen geht es dabei laut Bundesregierung um nachrichtendienstliche Befugnisse zur Einholung von Auskünften bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten. Die Regelungen wurden hauptsächlich nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführt.

Grundlage für den Gesetzentwurf ist ein Evaluierungsbericht von Wissenschaftlern des Instituts für Gesetzfolgenabschätzung, der nach Regierungsangaben gezeigt hat, dass die Befugnisse „wichtige Erkenntnisse für die Bekämpfung des Terrorismus erbringen“ und dabei von den Nachrichtendiensten „maßvoll eingesetzt werden“. So sind laut Bundesinnenministerium beispielsweise im vergangenen Jahr 33 Anordnungen zur Einholung von Verkehrsdaten-Auskünften bei Telekommunikationsanbietern ergangen. Dabei habe unter anderem einer Person die Werbung und Unterstützung zugunsten einer terroristischen Vereinigung nachgewiesen werden können.

Mit der neuerlichen Befristung, die am 10. Januar 2021 abläuft, soll der Vorlage zufolge auch gesetzgeberisch gewährleistet werden, „dass die weitere Entwicklung im Blick bleibt“. Daher sollen die Befugnisse vor Ablauf der neuen Frist erneut evaluiert werden.

Marginalspalte