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15.09.2015 Auswärtiges — Antwort — hib 452/2015

Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen

Berlin: (hib/STO) Um den „Familiennachzug zu anerkannten syrischen Flüchtlingen“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/5914) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5690). Darin verweist die Regierung darauf, dass die syrische Flüchtlingskrise eine bisher nicht gekannte Dimension erreicht habe. Mehr als zehn Millionen Menschen seien seit 2011 auf der Flucht vor dem Bürgerkrieg in Syrien.

Seit Ausbruch des Konflikts hätten rund 140.000 Syrer in Deutschland Zuflucht gefunden, heißt es in der Antwort vom 28. August weiter. Kein Land außerhalb der Krisenregion habe mehr Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen als Deutschland.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, ermöglicht Deutschland auch den Nachzug von engen Familienangehörigen. Die Zahl dieser Familienangehörigen, die einen Anspruch auf Nachzug zu einem anerkannten syrischen Schutzberechtigten haben, sei „infolge der anhaltenden Fluchtmigration aus Syrien in Verbindung mit unserer zügigen Anerkennungspraxis in den letzten Monaten besonders schnell angewachsen“.

Die gegenwärtige Situation könne daher nicht an normalen Maßstäben gemessen werden, schreibt die Bundesregierung. Allein an den Vertretungen in der Türkei habe sich im Vergleich zum Jahr 2012 die Zahl der Anträge auf Familiennachzug annähernd verdoppelt. Die Auslandsvertretungen hätten hierauf reagiert und ihre Kapazitäten ausgebaut. Mit Wochenend- und Spätschichten arbeiteten sie „am Rande des Möglichen“. Der „potentielle Familiennachzug von zahlreichen neuen Asylbewerbern aus Syrien (allein im Monat Juli 26.000)“ bringe die Auslandsvertretungen in der Region jedoch an die Grenze ihres Leistungsvermögens. Die Dimension des Familiennachzugs vor allem aus Syrien habe an den Auslandsvertretungen teilweise zu langen Wartezeiten auf Visumbeantragungstermine geführt. Durch organisatorische Maßnahmen und personelle Aufstockung sollten die Wartezeiten für die Terminvergabe im Bereich der Familienzusammenführung wieder verringert werden.

Die Bundesregierung unternimmt ihrer Antwort zufolge „gemeinsam mit den Regierungen der Länder alles, was zu leisten und zu verantworten ist, um eine Einreise der Familienangehörigen so schnell und so einfach wie möglich zu erreichen“. Bund und Länder seien sich ihrer Verantwortung bewusst, „alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das humanitäre und zugleich rechtsstaatliche Gebot der Familienzusammenführung zu erfüllen“.

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