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30.09.2015 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 487/2015

Linke scheitert mit Antrag zu Adoptiveltern

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke ist mit ihrem Vorstoß gescheitert, die Erziehungsleistung für Adoptiveltern bei der Mütterrente besser anzuerkennen. Einen entsprechenden Antrag (18/6043) hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag mit der Stimmenmehrheit von CDU/CSU und SPD abgelehnt. Neben der Linken stimmte nur Bündnis 90/Die Grünen für den Antrag.

In diesem geht es konkret darum, Adoptiveltern für das zweite Lebensjahr des Kindes Kindererziehungszeiten für die Rente zuzuordnen, sofern sie sich ab dem 13. Lebensmonat des Kindes um dieses kümmern. Die bisherige Regelung sieht vor, dass derjenige Elternteil Rentenentgeldpunkte für das zweite Lebensjahr des Kindes gutgeschrieben bekommt, der im 12. Lebensmonat als erziehungsberechtigt galt. Dies hat zur Folge, dass zum Beispiel die Mutter, die das Kind anschließend zur Adoption freigibt, dennoch Rentenpunkte für das zweite Lebensjahr des Kindes bekommt, obwohl es zu diesem Zeitpunkt bereits bei den Adoptiveltern lebt.

Die Linke führte an, dass es sich dabei keinesfalls um Einzelfälle handele, sondern, dass rund 40.000 Menschen davon betroffen seien. Diese hätten bei dem derzeit praktizierten pauschalen Verfahren zur Berechnung der Mütterrente das Nachsehen. Die Grünen plädierten dafür, einen „bürokratiearmen“ Weg zu finden, um den Ansprüchen der Adoptiveltern entgegen zu kommen.

Union und SPD verteidigten dagegen das pauschale Verfahren. Mit dem Rentenpaket habe man wirklich eine großartige Regelung geschaffen, von der mehr als neun Millionen Mütter direkt und schnell profitierten. Dies sei nur über eine Pauschallösung möglich gewesen, hieß es aus der Union. Die SPD-Fraktion betonte, es liege in der Natur der Sache, dass pauschalen Verfahren nicht bis ins letzte Detail gerecht sein könnten, eben weil es kein Einzelfall-Verfahren sei. Bezogen auf die Mütterrente sei dies aber das richtige Verfahren, hieß so die Fraktion.

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