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09.10.2015 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antrag — hib 510/2015

Sicherheit bei Risikoforschung

Berlin: (hib/ROL) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für eine Stärkung der „Biosicherheit bei Hochrisikoforschung“ ein. Das Know-how und die Technologien in den Lebenswissenschaften entwickelten sich rasant, Techniken zur Herstellung oder Veränderung von Viren und Bakterien würden kostengünstiger und einfacher, heißt es in einem Antrag der Fraktion (18/6204). Diese Entwicklung berge große Potenziale, erhöhe aber auch das Risiko, dass Menschen mit krimineller Absicht Forschung für schädliche Zwecke missbrauchen. Bioterroristen könnten sich gefährlicher Viren aus dem Labor bemächtigen und für Terrorakte einsetzen. Staaten, aber auch nichtstaatliche Akteure, könnten waffenfähige Erreger illegal kopieren, um sie militärisch zu nutzen. Cyberkriminelle könnten zudem biosicherheitsrelevante Forschungsdaten stehlen, um andere zu schädigen.

Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, ein Gesetz vorzulegen, das die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zum gesetzlichen Regelungsbedarf beim Umgang mit sicherheitsrelevanten Forschungsvorhaben aufgreift. Mit den gesetzlichen Regelungen soll DURC („Dual Use Research of Concern“) definiert werden und eine zentrale, unabhängige DURC-Kommission eingesetzt werden. Die Kommission solle interdisziplinär besetzt werden und zivilgesellschaftliche Expertise einschließen. Zudem soll sie gewährleisten, dass Wissenschaftler bei biosicherheitsrelevanten Forschungsvorhaben dazu verpflichtet sind, sich von der DURC-Kommission beraten zu lassen, ob die Risiken im Verhältnis zu den Chancen verantwortbar sind.

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