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14.10.2015 Petitionsausschuss — Ausschuss — hib 518/2015

Änderung bei Berechnung des Mietspiegels

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Bemühungen in Richtung einer Änderung der Berechnung der im Mietspiegel wiedergegebenen ortsüblichen Vergleichsmiete. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wir gefordert, dass zur Erhebung des qualifizierten Mietspiegels alle Wohnungen erfasst werden, unabhängig davon, ob sich der Mietzins verändert hat. Derzeit, so bemängeln die Petenten, würden gleichbleibende Mieten, die im Mietspiegel dämpfend wirken würden, nicht berücksichtigt. Der Durchschnitt werde aus Wohnungen berechnet, bei denen die Miete im Zeitraum der zurückliegenden vier Jahre gestiegen ist, oder für die ein neuer Mietvertrag geschlossen wurde. „Dadurch werden alteingesessene Mieter benachteiligt, die sich die steigenden Mieten nicht mehr leisten können“, heißt es in der Eingabe.

In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses wird unter Bezugnahme von Auskünften des zuständigen Bauausschusses sowie der Bundesregierung auf verschiedene gesetzliche Maßnahmen hingewiesen, die das Ziel gehabt hätten, den Mietanstieg insbesondere in Ballungsräumen einzudämmen. So sei schon in dem im Mai 2013 in Kraft getretenen Mietrechtsänderungsgesetz eine Regelung eingeführt worden, um flexibel auf Mietsteigerungen reagieren zu können. Danach können die einzelnen Bundesländer für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten per Rechtsverordnung die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20 Prozent auf 15 Prozent absenken.

Das jüngst in Kraft getretene Mietrechtsnovellierungsgesetz wiederum regle, dass zum einen die Kosten der vom Vermieter eingeschalteten Makler nicht mehr auf die Wohnungssuchenden umgewälzt werden können. Außerdem dürfe bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent steigen.

Wie aus der Vorlage hervorgeht, sind auch weitere Maßnahmen zum Schutz der Mieter geplant. So hätten die Koalitionsfraktionen unter anderem vereinbart, dass im Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete „auf eine breitere Basis gestellt und realitätsnäher dargestellt werden soll“. Die Bundesregierung, so heißt es weiter, habe angekündigt, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten. Der Petitionsausschuss hält in diesem Zusammenhang die vorliegende Petition für geeignet, „um auf die bestehende Problematik aufmerksam zu machen“.

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