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27.01.2016 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Ausschuss — hib 53/2016

Keine E-Zigaretten für Jugendliche

Berlin: (hib/AW) Der Familienausschuss hat dem geplanten Abgabe- und Konsumverbot von elektrischen Zigaretten und Shishas für Jugendliche unter 18 Jahren grünes Licht erteilt. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedete der Ausschuss am Mittwoch den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/6858). Lediglich die Fraktion Die Linke enthielt sich der Stimme. Mit dem Gesetz werden das Abgabe- und Konsumverbot von Tabakwaren für Minderjährige im Jugendschutzgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgeweitet. Die Linksfraktion unterstützte zwar das prinzipielle Anliegen der Gesetzesinitiative, hält aber das Abgabe- und Konsumverbot auch von nikotinfreien Ersatzstoffen in E-Zigaretten und E-Shishas für übertrieben. Es gebe bislang noch keine wissenschaftlich fundierten Belege, dass auch diese Stoffe krebserregend oder anderweitig gesundheitsschädlich sind. Stattdessen sollte mehr Aufklärung über mögliche Gesundheitsschädigungen betrieben werden. Abgeordnete der Union und der SPD widersprachen dieser Einschätzung vehement.

Ebenfalls ohne Gegenstimmen bei Enthaltung der Grünen verabschiedete der Ausschuss einen Entschließungsantrag von Union und Sozialdemokraten, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen weiteren Gesetzentwurf vorzulegen, um auch ein Abgabe- und Konsumverbot von nikotinfreien Erzeugnissen, beispielsweise Kräuter oder Pilze, die durch konventionelle Wasserpfeifen eingeatmet werden. Zudem soll das bestehende Werbeverbot in Kinos für Tabakwaren auf E-Zigaretten, E-Shishas und Wasserpfeifen ausgeweitet werden. Für entsprechende Regelungen hatten sich Gesundheitsexperten in einer öffentlichen Anhörung über Gesetzentwurf ausgesprochen. Da durch diese Gesetzesverschärfung jedoch Regelungen des EU-Binnenmarktes betroffen wären, hätte die Europäische Union mit einem zeitaufwändigen sogenannten Notifizierungsverfahren beteiligt werden müssen. Die Koalition wollte jedoch das Gesetzgebungsverfahren nicht weiter verzögern und verzichtete vorerst darauf. Vertreter von CDU/CSU und SPD bezeichneten dies als „kleinen Schönheitsfehler“, der das ansonsten gelungene Gesetz jedoch nicht beeinträchtige.

In einem sogenannten Omnibusverfahren soll gleichzeitig mit der Änderungen des Jugendschutz- und des Jugendarbeitsschutzgesetzes der Stichtag im Dritten Sozialgesetzbuch für die dreijährige Vollfinanzierung von Altenpflegeumschulungen durch die Bundesagentur für Arbeit vom 31. März 2016 bis zum 31. Dezember 2017 verlängert werden. Der Familienausschuss verabschiedete den entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen einstimmig.

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