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26.01.2016 Inneres — Antwort — hib 49/2016

Integration mit Hilfe von Islamverbänden

Berlin: (hib/STO) Um die „Integration von Flüchtlingen mit Hilfe von Islamverbänden“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/7289) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/7123). Wie die Regierung darin ausführt, ist die Flüchtlingshilfe und die Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive „eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die den Staat auf allen Ebenen fordert und für deren Bewältigung der Beitrag eines breiten Spektrums der Zivilgesellschaft unerlässlich ist“. In diesem Zusammenhang leisteten auch Muslime in Deutschland als Teil der Gesellschaft individuell, in Verbänden und in Moscheegemeinden einen wichtigen Beitrag.

Der Antwort zufolge hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass sich alle in der Deutschen Islam Konferenz (DIK) vertretenen Verbände beziehungsweise viele ihrer Moscheegemeinden in der Flüchtlingshilfe und -integration engagieren. Konkret solle es sich bei diesen Hilfen laut Bericht der Verbände im DIK-Lenkungsausschuss vom 10. November 2015 unter anderem um Sach- und Geldspenden handeln sowie um gemeinsames Fastenbrechen, Geschenke für Kinder, Nahrungs- und Willkommenspakete, Übersetzungsleistungen, Betrieb von Kleiderkammern, Begleitungen zum Arzt, Hilfen bei der Wohnungssuche und Einrichtung, Freizeitangebote, kostenlosen Internetzugang, Shuttlebusse zum Freitagsgebet, Erstellung von Ratgebern/Leitfäden, Angebote von Unterkünften und Übernachtungsmöglichkeiten, Etablierung von Familienpatenschaften, Einrichtung einer Online-Praktikumsbörse und Einbeziehung in Sportangebote.

Wie die Bundesregierung darlegt, hält sie es für wichtig, dass sich ein möglichst breit gefächertes Spektrum von zivilgesellschaftlichen Gruppierungen für die Flüchtlingshilfe und -integration engagiert. Vor diesem Hintergrund begrüße sie das Engagement der islamischen Verbände. Sie sehe allerdings Bedarf, die islamischen Verbände und ihre Moscheegemeinden dabei zu unterstützen, sich zu professionellen Akteuren im Bereich der Flüchtlingshilfe und -integration zu entwickeln. Die DIK habe sich bis Ende 2015 mit der Wohlfahrtspflege als Thema der gesellschaftlichen Teilhabe und der Kooperation des Staates mit den religiösen Gemeinschaften befasst. Diese Befassung habe ergeben, dass die islamischen Verbände und die Mitglieder ihrer Moscheegemeinden soziale Dienstleistungen zu einem überwiegenden Teil ehrenamtlich leisten.

Daraus erwachse „grundsätzlich, aber auch im Bereich der Flüchtlingshilfe und -integration, die Herausforderung, diese Personen fachlich und hinsichtlich ihrer organisatorischen Fähigkeiten bestmöglich zu qualifizieren“. heißt es in der Antwort weiter. Zudem sei es für die Weiterentwicklung von sozialen Diensten unabdingbar, zusätzlich fachlich qualifizierte hauptamtliche Strukturen zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund plane sie, im Rahmen der Projektförderung aus vorhandenen Haushaltsmitteln „die Strukturbildung sowie die Qualifizierung des Ehrenamtes zu unterstützen“, schreibt die Bundesregierung ferner. . Sie gehe auch davon aus, dass aufgrund der gestiegenen Zahlen von Zuwanderern und Flüchtlingen aus muslimisch geprägten Herkunftsländern „der Bedarf an religionssensiblen sozialen Dienstleistungen für Muslime künftig weiter steigen wird und daher das bestehende Potential genutzt und ausgebaut werden sollte“.

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