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27.01.2016 Petitionsausschuss — Ausschuss — hib 50/2016

Telefon-Notrufe auch bei Stromausfall

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderungen, ein Telekommunikations-Notrufsystem zu schaffen, das auch im Falle eines Stromausfalls funktionsfähig ist. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

In der Eingabe wird eine Verpflichtung für die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gefordert, zu gewährleisten, dass ein Notruf via Voice over Internet-Protocol (VoIP) und Mobilfunk auch bei Stromausfall oder anderen Störungen abgesetzt werden kann. Die Petenten verweisen zur Begründung ihres Anliegens auf die Praktiken der Netzbetreiber, nur noch VoIP-Anschlüsse zu vertreiben und Handynetze nicht mehr flächendeckend mit Notstrom zu versorgen. Es dürfe jedoch nicht sein, dass „im 21. Jahrhundert keine Möglichkeit besteht, Hilfe zu rufen, wenn es zu einem Stromausfall kommt“. Entsprechende Vorfälle in der Vergangenheit hätten gezeigt, dass der Gesetzgeber zur Gewährleistung der Sicherheit regulierend eingreifen müsse, heißt es weiter.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, räumt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gewisse Risiken im Falle eines Stromausfalls ein. Dies habe damit zu tun, dass die Anforderungen an moderne Telekommunikationssysteme heutzutage davon geprägt seien, dass sie den Kunden neben den Möglichkeiten des Telefonierens auch eine schnelle Datenübertragung, insbesondere für den Zugang zum Internet, bereitstellen müssten. Die derzeit verfügbaren Techniken benötigten dazu allerdings sowohl für die Endgeräte als auch für die Übertragungsstrecke zwischen Endgerät und Netzknoten eine externe Energieversorgung. Nach Einschätzung des Ministeriums, so heißt es weiter, hätten die jüngeren größeren Ausfälle bei der Stromversorgung gezeigt, dass eine gewisse Unabhängigkeit der Telekommunikationsmöglichkeiten von der Stromversorgung, insbesondere zum Absetzen von Notrufen, in der Nutzung von „einfachen“ Mobilfunkgeräten bestehen könne.

Der Petitionsausschuss äußert grundsätzlich Verständnis für das Anliegen der Petition, „insbesondere vor dem Hintergrund der Ankündigung der Deutschen Telekom AG, die analogen und ISDN-Anschlüsse bis 2018 auf Internet-Telefonie umzustellen“. Ein funktionierendes Notrufsystem zum Wohl und zur Sicherheit der Bürger sei unabdingbar, um mittels Telekommunikation schnellstmöglich einen Hilferuf absetzen zu können, schreiben die Abgeordneten. Sie machen zugleich darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung die Absicht verfolge, Notruf-Systeme einzuführen und das Telekommunikationsgesetz dahingehend zu ändern, „dass sich Menschen in einer Notsituation bemerkbar machen und Hilfe anfordern können, ohne zurückgerufen werden zu müssen“.

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