+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

22.06.2016 Inneres — Ausschuss — hib 385/2016

Grünes Licht für Anti-Terror-Paket

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für das von der schwarz-roten Regierungskoalition vorgelegte Anti-Terror-Paket frei gemacht. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedete das Gremium am Mittwoch mit der Koalitionsmehrheit den entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/8702) in modifizierter Fassung.

Danach sollen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) spezielle Befugnisse eingeräumt werden zur Einrichtung gemeinsamer Dateien „mit wichtigen ausländischen Partnerdiensten, insbesondere der Nachbarstaaten und anderer EU- beziehungsweise Nato-Mitgliedsstaaten“. Ferner soll die Bundespolizei wie bereits „nahezu alle Polizeien der Länder und das Bundeskriminalamt“ die Befugnis erhalten, sogenannte Verdeckte Ermittler schon zur Gefahrenabwehr und nicht erst zur Strafverfolgung einzusetzen.

Vorgesehen ist zudem, Erbringer von Telekommunikationsdiensten zu verpflichten, die Identität von Prepaid-Kunden - zu deren Erhebung sie bereits nach geltendem Recht verpflichtet sind - anhand geeigneter Identitätsdokumente wie Personalausweise oder Reisepässe zu überprüfen. Darüber hinaus sollen unter anderem Strafbarkeitslücken geschlossen werden, „die bei der Unterstützung der Weiterbetätigung verbotener Vereinigungen bestehen“.

Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion nahm der Innenausschuss zugleich einen von der Koalition eingebrachten Änderungsantrag an. Er sieht unter anderem eine Befugnis des BfV zur Speicherung von Daten Minderjähriger im Alter von 14 bis 16 Jahren vor. In der Begründung wird hervorgehoben, dass unter den Personen, die nach Syrien reisten, um sich dort terroristischen Vereinigungen anzuschließen, auch Minderjährige seien, die jünger als 16 Jahre sind.

Die CDU/CSU-Fraktion verwies auf eine Internationalisierung der Terror-Bedrohung und betonte, es müsse die Möglichkeit gemeinsamer Dateien von Verfassungsschutzbehörden geschaffen werden. Auch die angestrebte Regelung zur Identitätsverifizierung von Prepaid-Kunden sei „absolut berechtigt“, unterstrich die Fraktion. „Mehr als überfällig“ sei zudem die Befugnis der Bundespolizei zum präventiven Einsatz Verdeckter Ermittler.

Die SPD-Fraktion erinnerte an die Opfer der Terroranschläge in Europa der vergangenen eineinhalb Jahre und mahnte, angesichts international gut vernetzter Terroristen müssten sich selbstverständlich auch die Sicherheitsbehörden vernetzen. Zugleich verteidigte sie die vorgesehene Altersabsenkung bei der Speicherbefugnis des BfV für Daten Minderjähriger und sprach von einer „ausgewogenen Regelung“.

Die Fraktion Die Linke monierte, zum Umgang mit 14- und 15-Jährigen müsse gegebenenfalls das Jugendamt gestärkt werden und nicht der Verfassungsschutz. Zur Frage der Identifizierungspflicht bei Prepaid-Kunden warnte die Fraktion mit Blick auf Umgehungsmöglichkeiten im Ausland, dass eine nationale Regelung hier keine Lösung bringen könne und nur zu Sammlung weiterer Daten führe.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah in dem Gesetzentwurf viele Elemente, die „sehr problematisch“ seien. Auch sie wolle, dass bei der Terrorismusbekämpfung in Europa kooperiert wird, doch beschränke sich die von der Regierungskoalition vorgesehene Regelung nicht auf die Terrorismusbekämpfung. Auch vertiefe die Vorlage das Nebeneinander von polizeilichen und geheimdienstlichen Strukturen, kritisierte die Fraktion.

Ein Vertreter des Bundesinnenministeriums verwies unter anderem darauf, dass es bei der Identifizierungspflicht von Prepaid-Kunden nicht darum gehe, mehr Daten zu speichern, sondern um die Sicherung der Datenqualität.

Marginalspalte