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06.07.2016 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Ausschuss — hib 414/2016

Grünes Licht für Prostituiertenschutzgesetz

Berlin: (hib/AW) Der Familienausschuss hat das von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegte Prostituiertenschutzgesetz (18/8556) gebilligt. Der Ausschuss verabschiedete den Gesetzentwurf am Dienstagabend in leicht geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen.

Die Gesetz sieht unter anderem die Einführung einer Erlaubnispflicht für die Betreiber von Bordellen und anderen Prostitutionsstätten, eine Anmeldepflicht für Prostituierte und eine Kondompflicht vor. Zukünftig soll jeder Betreiber einer Prostitutionsstätte ein Betriebskonzept vorlegen müssen, das einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen wird. Damit sollen menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, ausbeuterische Geschäftskonzepte wie zum Beispiel Flatrate-Modelle und alle Modelle, die der sexuellen Selbstbestimmung der Prostituierten zuwider laufen, ausgeschlossen werden. Für solche Praktiken sieht das Gesetz auch ein Werbeverbot vor. Der Ausschuss verschärfte den Gesetzentwurf durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und nahm auch den Sex mit Schwangeren in das Werbeverbot mit auf. Zudem soll die Betriebserlaubnis für Prostitutionsstätten einschlägig Vorbestraften verweigert werden können.

Strengere Auflagen sollen allerdings auch für die Prostituierten eingeführt werden. Sie sollen sich zukünftig alle zwei Jahre bei den Kommunen anmelden und jedes Jahr eine Gesundheitsberatung absolvieren müssen. Für 18- bis 21-jährige Prostituierte sieht das Gesetz eine jährliche Anmeldepflicht und eine halbjährliche Beratungspflicht vor.

Vor allem die Auflagen für Prostituierte stoßen bei Linken und Grünen auf Ablehnung. Die Koalition setze mehr auf die Kontrolle als auf den Schutz der Prostituierten, kritisierten die Grünen in der Ausschusssitzung. Die Linke monierte, dass eine Pflichtberatung durch ungeschulte Behördenmitarbeiter in den Kommunen kontraproduktiv sei. Zwei Anträge von Linken (18/7236) und Grünen (18/7243) lehnte der Ausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen jedoch ab.

Union und Sozialdemokraten verteidigten die Gesetzesvorlage. Die Prostitution habe seit dem Prostitutionsgesetz von 2002 in Deutschland massiv zugenommen. Die meisten Prostituierten müssten unter unwürdigen Bedingungen arbeiten. Dies gelte es zu bekämpfen, hieß es aus der Unionsfraktion. Die SPD sieht in dem neuen Gesetz eine gute Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes von 2002 zum Schutz der Sexarbeiterinnen.

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