+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

18.08.2016 Auswärtiges — Antwort — hib 476/2016

Abwehr hybrider Bedrohungen

Berlin: (hib/EB) Zur Abwehr sogenannter hybrider Bedrohungen hat die Bundesregierung ein ressortübergreifendes Netzwerk eingerichtet, das „im Eventualfall eine schnelle gesamtstaatliche Reaktion ermöglichen soll“. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9388) auf eine Kleine Anfrage (18/9221) der Fraktion Die Linke. „Auch Propaganda und Desinformation“ betrachte sie als Teilaspekte eines hybriden Szenarios, führt sie aus. Der Einsatz weiterer hybrider Mittel sei ihr in Deutschland aber nicht bekannt.

„Staatliche und gesamtgesellschaftliche Resilienz“ seien die Grundvoraussetzungen, um hybride Gefährdungen zu verhindern, schreibt die Bundesregierung weiter. Dazu müssten relevante Politikbereiche effektiv vernetzt und kritische Infrastrukturen besser geschützt werden. Sie plane, in Kürze das neue Konzept „Zivile Verteidigung“ vorzustellen, das einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen darstelle.

Auf europäischer Ebene sei mit der „EU Hybrid Fusion Cell“ bereits eine Analyseeinheit für hybride Bedrohungen eingerichtet worden, informiert die Bundesregierung. Mit Blick auf hybride Bedrohungen hätten auch die EU und das Verteidigungsbündnis Nato am 8. Juli 2016 beschlossen, beim Austausch von Informationen und nachrichtendienstlichen Erkenntnissen stärker zu kooperieren und ihre Verfahren beim Umgang mit hybriden Bedrohungen aufeinander abzustimmen. „Westliche Demokratien mit ihren offenen pluralistischen Gesellschaften sind in besonderem Maße durch hybride Aktivitäten verwundbar“, führt die Bundesregierung aus.

Als „hybrid“ gilt eine Bedrohung laut Europäischer Kommission, wenn konventionelle und unkonventionelle Methoden durch staatliche und nichtstaatlich Akteure in koordinierter Weise eingesetzt werden, ohne dass die Schwelle eines offiziell erklärten Krieges erreicht wird. Ziel sei dabei „nicht nur, unmittelbaren Schaden anzurichten, sondern auch Gesellschaften zu destabilisieren und Entscheidungsfindung zu behindern“.

Marginalspalte