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14.09.2016 Inneres — Gesetzentwurf — hib 512/2016

Gesetzentwurf zur Auslandsaufklärung

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes“ (18/9529) vorgelegt, dessen Text gleichlautend mit dem eines entsprechenden Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (18/9041) ist. Danach soll die strategische Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) gesetzlich neu geregelt werden.

Bei der sogenannten Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung handelt es sich laut Vorlage um „die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländerinnen und Ausländern im Ausland vom Inland aus“ . Dadurch könne der BND „ohne Zeitverzug aktuelle und authentische Informationen erlangen und damit besonders wichtige auftragsrelevante Erkenntnisse aus internationalen Datenströmen gewinnen“. Inhaltlich gehe es dabei um die strategische Aufklärung, die sich „an internationalen und übergeordneten, für die Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland bedeutsamen Themen wie zum Beispiel internationaler Terrorismus, Proliferation von Massenvernichtungswaffen und Trägersystemen, internationale organisierte Kriminalität sowie politische Lageentwicklung in bestimmten Ländern“ ausrichte.

Mit dem Gesetzentwurf sollen spezielle rechtliche Grundlagen für die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung sowie eine diesbezügliche Kooperation mit öffentlichen Stellen anderer Staaten geschaffen werden. Auch die gemeinsame Datenhaltung mit ausländischen Stellen soll der Vorlage zufolge auf eine spezielle Rechtsgrundlage gestellt werden. Vorgesehen ist unter anderem die Einrichtung eines „Unabhängigen Gremiums“ zur Überprüfung der „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“. Es soll aus zwei Richtern am Bundesgerichtshof und einem Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof bestehen; gleiches soll für die drei stellvertretenden Mitglieder des Gremiums gelten.

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