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28.09.2016 Gesundheit — Ausschuss — hib 552/2016

Expertenanhörung über Demenzforschung

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss hat die seit Monaten umstrittene Arzneimittelreform am Mittwoch in geänderter Fassung mehrheitlich gebilligt, zugleich aber eine getrennte parlamentarische Befassung zu dem Passus der geplanten Forschung an nicht einwilligungsfähigen Patienten auf den Weg gebracht. Der Bundestag soll nun voraussichtlich im November und nach einer Expertenanhörung zu drei fraktionsübergreifenden Änderungsanträgen über den gesamten Gesetzentwurf abstimmen.

Formal geht es bei dem „vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ (18/8034) um die Umsetzung einer EU-Verordnung (Nr. 536/2014). Die Novelle sieht in der Ursprungsfassung mehr Möglichkeiten zur Medikamentenforschung vor. Konkret sollen klinische Arzneimittelstudien an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen (zum Beispiel Demenzkranken) auch dann zulässig sein, wenn sie nur gruppennützig sind, den Betroffenen selbst also keine Vorteile mehr bringen. Das ist bisher nicht erlaubt.

Dieser Passus hatte heftigen Widerspruch ausgelöst bei Ethikern, Kirchen und Behindertenverbänden. Auch im Parlament ist diese Regelung stark umstritten, weshalb die Vorlage vor der Sommerpause mehrfach von der Tagesordnung des Plenums genommen wurde. Inzwischen liegen zu dem Streitthema drei fraktionsübergreifende Gruppenanträge vor, die als Änderungsanträge zunächst bei einer Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses am 19. Oktober behandelt werden sollen.

Die Abgeordneten verständigten sich darauf, die Anhörung auf 120 Minuten anzusetzen und maximal neun Sachverständige einzuladen, jeweils drei für jeden Antrag. Dieses Verfahren ist auch umstritten, weil sich zwei Änderungsanträge nur geringfügig unterscheiden. Dem Vernehmen nach sieht ein Antrag vor, es bei der bisherigen, restriktiven Regelung zu belassen. In den beiden anderen Anträgen würde die rein gruppennützige Forschung mit einer Probandenverfügung gestattet, in einem Fall mit verpflichtender ärztlicher Beratung, in dem anderen Fall mit optionaler ärztlicher Beratung.

Der rund 60 Seiten starke Gesetzentwurf beinhaltet Regelungen zu ganz unterschiedlichen Bereichen, der umstrittene Passus zur Demenzforschung ist nur ein Teil dieser Vorlage. Der Ausschuss billigte am Mittwoch 17 Änderungsanträge zur der Vorlage, die dann, mit der einen Einschränkung, mehrheitlich beschlossen wurde. Die Fraktion Die Grünen votierte gegen die Novelle, Die Linke enthielt sich.

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