Sicherheitsabkommen mit Georgien
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Abkommen vom 9. Juli 2014 mit der georgischen Regierung über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich (18/9756) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Er sieht die Zustimmung des Parlaments zu dem Abkommen vor. Dessen Ziel ist es laut Vorlage, die Wirksamkeit der deutsch-georgischen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und anderer Straftaten von erheblicher Bedeutung zu steigern und dadurch die innere Sicherheit in beiden Staaten zu erhöhen.
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