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04.10.2016 Gesundheit — Unterrichtung — hib 566/2016

Bundesrat will Psychiatriegesetz ändern

Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat plädiert für diverse Änderungen am Entwurf eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG). In einigen von der Länderkammer kritisierten Detailregelungen geht es um die Frage, wie das für die Behandlung nötige Personal bereitgestellt werden kann und wie sich Personalbemessung auf die künftigen Budgets der Kliniken auswirkt. Die Bundesregierung will einige der Änderungsvorschläge prüfen, wie aus der Unterrichtung (18/9837) an den Bundestag hervorgeht.

Kritisch sieht der Bundesrat auch das Vorhaben, zusammen mit dem Psychiatrie-Gesetzentwurf eine Finanzspritze für die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zu beschließen. Das Geld wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnommen. Eine Milliarde Euro sind vorgesehen, um Mehrbelastungen der Krankenkassen durch die Flüchtlinge auszugleichen. Weitere 500 Millionen Euro stehen bereit, um die Telematikinfrastruktur der Kassen aufzubauen.

Die Ausschüttung der Liquiditätsreserve sei „fachlich nicht zielführend und kurzsichtig“, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer. Die höheren Zuweisungen an die Krankenkassen hätten nur einen Einmaleffekt. Das strukturelle Defizit könne durch eine kurzfristige, einmalige Verbesserung der Finanzlage der Krankenkassen nicht beseitigt werden. Zudem befänden sich in der Liquiditätsreserve die Beiträge der GKV-Versicherten. Die gesundheitliche Versorgung der Asylbewerber beziehungsweise ALG-II-Bezieher stelle jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar.

Die Bundesregierung erwiderte, im Fall einer erfolgreichen Integration der Asylbewerber in den Arbeitsmarkt und den damit perspektivisch zu erwartenden Mehreinnahmen handele es sich um vorübergehende Belastungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Auch die Investitionen in die Telematik fielen 2017 einmalig an.

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