Prüfung des öffentlichen Vereinsrechts
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag des Bundesrates zu, das „öffentliche Vereinsrecht (Vereinsgesetz, Durchführungsverordnung) im Hinblick auf weitere Bedürfnisse der Praxis zu prüfen und gegebenenfalls zügig fortzuentwickeln“. Dies geht aus der als Unterrichtung (18/9947(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegenden Gegenäußerung der Bundesregierung zur Bundesrats-Stellungnahme zu ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Vereinsgesetzes (18/9758(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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