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18.10.2016 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 598/2016

Gasversorgung wird teilweise umgestellt

Berlin: (hib/HLE) Die Erdgasversorgung wird in Teilen des Bundesgebietes umgestellt. Da die Förderung des sogenannten L-Gases in den Niederlanden und in Deutschland rückläufig sei, werde in Zukunft das sogenannte H-Gas, das einen höheren Methan-Gehalt hat, verwendet. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas (18/9950) sieht einen Kostenerstattungsanspruch nach Installation von Neugeräten für die Gaskunden gegenüber dem Netzbetreiber vor. Der Erstattungsanspruch soll 100 Euro für jedes Neugerät betragen.

Wie aus dem Gesetzentwurf weiter hervorgeht, wurde der Umstellungsprozess auf H-Gas bereits 2015 gestartet und soll 2030 abgeschlossen sein. Betroffen seien Gaskunden in den Ländern Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Unter Berufung auf Schätzungen schreibt die Regierung, dass sich in den betroffenen Gebieten rund 5,5 Millionen Geräte betroffen sein könnten. Der gesamte Erfüllungsaufwand für die Umstellung wird auf rund 175 Millionen Euro geschätzt.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf verschiedene Anpassungen, Klarstellungen und Korrekturen bei den Vorschriften zur Erdölbevorratung vor. Damit werde auf die Erfahrungen mit dem 2012 neu gefassten Erdölbevorratungsgesetz reagiert. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme eine weitergehende Datenübermittlungspflicht des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an die statistischen Ämter der Länder, was die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung für nicht erforderlich hält.

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