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18.10.2016 Haushalt — Gesetzentwurf — hib 598/2016

Bund will Kommunen entlasten

Berlin: (hib/MIK) Der Bund will zur Entlastung der Kommunen die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte für die Jahre 2016 bis 2018 übernehmen. Hierzu soll die Beteiligung des Bundes an den KdU im Zweiten Sozialgesetzbuch erhöht werden, wie aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9980) zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen hervorgeht. Dadurch würden die Kommunen um 400 Millionen Euro in diesem Jahr und voraussichtlich um 900 Millionen Euro im Jahr 2017 und um 1,3 Milliarden Euro 2018 entlastet werden, schreibt die Regierung.

Weiter sollen die Länder für die Jahre 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Dafür soll der Länderanteil an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes erhöht werden.

Daneben soll durch den Gesetzentwurf festgelegt werden, dass der Bund den Ländern die für Wohnungsbau im Integrationskonzept in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2017 bis 2018 als Kompensationsmittel gewährt. Die Verteilung dieser Mittel soll nach den dem Königsteiner Schlüssel erfolgen.

Schließlich sollen die Kommunen ab 2018 jährlich um fünf Milliarden Euro entlastet werden, in dem der Anteil von Gemeinden und Ländern an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes durch eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes erhöht wird. Eine Milliarde Euro davon sollen über den Umsatzsteueranteil der Länder und Milliarden Euro sollen im Verhältnis drei zu zwei über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden sowie über die Bundesbeteiligung an den KdU bereitgestellt werden.

Der Gesetzentwurf wird am kommenden Donnerstag erstmals im Bundestag beraten.

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