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09.11.2016 Auswärtiges — Gesetzentwurf — hib 656/2016

Partnerschaftsabkommen mit Kasachstan

Berlin: (hib/AHE) Kasachstan und die Europäische Union wollen die Zusammenarbeit vertiefen. Die Bundesregierung hat dazu den „Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Dezember 2015 über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits“ vorgelegt (18/10212), um von deutscher Seite die Voraussetzung für die Notifikation zu schaffen.

Das Abkommen spiegle demnach die gesamte Bandbreite der bilateralen Zusammenarbeit im wirtschaftlichen und politischen Bereich wider und vertiefe sie zugleich. Es berücksichtige die von den Vertragsparteien erklärte Bereitschaft, weitere gemeinsame Themen zu vertiefen, wie die Zusammenarbeit im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit, die Bekämpfung des Terrorismus, die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Abrüstung und nukleare Sicherheit, internationale Kriminalität und Menschenhandel, Abschwächung des Klimawandels sowie die Konsolidierung der in den letzten zehn Jahren entstandenen Verkehrskorridore, schreibt die Bundesregierung. „Mit dem Abkommen soll gleichzeitig die Beachtung der Wertvorstellungen der Europäischen Union in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Republik Kasachstan gefördert werden.“ Darüber hinaus solle sich das Abkommen durch eine stärkere Annäherung Kasachstans an das Normen- und Regulierungssystem der Europäischen Union günstig auf die Entwicklung der Handelsströme und die Investitionstätigkeit auswirken.

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