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09.11.2016 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 662/2016

Erdgasversorgung wird umgestellt

Berlin: (hib/HLE) Die Erdgasversorgung wird in Teilen des Bundesgebietes umgestellt. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Erdgas (18/9950) zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der Entwurf sieht einen Kostenerstattungsanspruch nach Installation von Neugeräten für die Gaskunden gegenüber dem Netzbetreiber vor. Der Erstattungsanspruch soll 100 Euro für jedes Neugerät betragen. Grund für die Umstellungsmaßnahmen ist die rückläufige Förderung des sogenannten L-Gases in den Niederlanden und in Deutschland. Daher soll in Zukunft das sogenannte H-Gas, das einen höheren Methan-Gehalt hat, verwendet werden.

Wie aus dem Gesetzentwurf weiter hervorgeht, wurde der Umstellungsprozess auf H-Gas bereits 2015 gestartet und soll 2030 abgeschlossen sein. Betroffen seien Gaskunden in den Ländern Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Unter Berufung auf Schätzungen schreibt die Regierung, dass sich in den betroffenen Gebieten rund 5,5 Millionen Geräte betroffen sein könnten. Der gesamte Erfüllungsaufwand für die Umstellung wird auf rund 175 Millionen Euro geschätzt. Außerdem sieht der Gesetzentwurf verschiedene Anpassungen, Klarstellungen und Korrekturen bei den Vorschriften zur Erdölbevorratung vor.

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