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16.11.2016 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 674/2016

Vor- und Nachteile neuer Gen-Verfahren

Berlin: (hib/EIS)Neue Gentechnikverfahren werden in allen Bereichen der molekularbiologischen Forschung von großer Bedeutung sein, weil neue Möglichkeiten zum Beispiel für die Aufklärung von Genfunktionen, für die mikrobielle Biotechnologie oder für die Pflanzenzüchtung und Tierzucht eröffnet werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/10301) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Umgang mit neuen Gentechnikverfahren (18/10138) hervor. Als neue Gentechnikverfahren oder neue Gentechnologien bezeichnen die Grünen das Genome Editing-Verfahren, zu denen unter anderem CRISPR/cas9, ODM, TALEN und ZFN zählen. Des Weiteren werden Cisgenesis und Intragenesis, Grafting, Agroinfiltration, RNA-dependent DNA methylation (RdDM) und Reverse Breeding dazu gerechnet.

In der Antwort heißt es dazu weiter, dass die neuen Verfahren in der Humanmedizin Chancen zur Entwicklung und Herstellung von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln zur Heilung von bisher unheilbaren Krankheiten bieten. Auch sei die Bedeutung zur Herstellung von Impfstoffen und Arzneimitteln für landwirtschaftliche Nutztiere ebenfalls als hoch einzuschätzen. Neue Züchtungstechniken könnten bei landwirtschaftlichen Nutzpflanzen beispielsweise zur Entwicklung von mehltauresistenten Kartoffeln und Weizen sowie Feuerbrand resistenten Apfelbäumen beitragen. Ein besonderer Vorteil wird außerdem in der Schnelligkeit der neuen Verfahren gesehen, mit der in Zukunft Pflanzenkrankheiten wie der Weizenschwarzrost bekämpft werden könnten, der die Getreideproduktion weltweit gefährde. Auch könnte die Resistenzzüchtung profitieren, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu senken. Die vergleichsweise einfache Handhabung sowie hohe Zeit- und Kosteneffizienz erhöhe zudem die Chance, dass auch kleinere Züchtungsunternehmen die neuen Technologien nutzen können.

Kritisch gesehen werden hingegen mögliche Anwendungsbereiche wie die Keimbahnintervention am Menschen, bei der die Veränderung des Genoms an die Nachkommen weitergegeben wird. Dazu heißt es, dass diese Anwendung nach derzeitigem Stand der internationalen Diskussion in der Wissenschaftsgemeinschaft als nicht vertretbar angesehen werde. „In Deutschland sind Keimbahninterventionen nach dem Embryonenschutzgesetz verboten“, stellt die Regierung dazu fest. Bei landwirtschaftlichen Nutztieren und Haustieren könnten zudem Umweltrisiken bei einer Freisetzung entstehen. Weil sich landwirtschaftliche Nutztiere und Wildtiere in der Regel nicht verpaaren würden, sei die Wahrscheinlichkeit einer unkontrollierten Verbreitung von veränderten Erbinformationen jedoch gering. Wenn mit neuen Gentechnikverfahren erzeugte Organismen als gentechnisch verändert einzustufen sind, komme für diese die Risikobewertung, die das Gentechnikrecht biete, zur Anwendung. Grundsätzlich sei festzustellen, dass aufgrund der rasanten Entwicklung und der geringen Erfahrungen zu möglichen Risiken der Anwendung von neuen Gentechnikverfahren Forschungsbedarf bestehe.

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