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22.11.2016 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 684/2016

Ergänzungen bei Energiestatistiken

Berlin: (hib/HLE) Da das bisherige Energiestatistikgesetz (EnStatG) dem Datenbedarf für eine moderne Energiepolitik nicht mehr gerecht wird, will die Bundesregierung eine Novellierung vornehmen und hat dafür den Entwurf eines Energiestatistikgesetzes (18/10350) vorgelegt, das das bisherige Gesetz aus dem Jahr 2003 ablösen soll. Nach Angaben der Bundesregierung berücksichtigt das geltende Energiestatistikgesetz in starkem Maße die Notwendigkeit, Auskunftspflichtige, insbesondere auf Seiten der gewerblichen Wirtschaft, von Meldepflichten zu entlasten und zum Bürokratieabbau beizutragen. Unter Beachtung dieser weiterhin geltenden Grundsätze und der eingetretenen politischen wie wirtschaftlichen neuen Herausforderungen müsse man zu einer Balance zwischen den Belastungen für die Wirtschaft und der notwendigen Verbesserung der Informationsqualität für Politik und Gesellschaft kommen. „Dabei können einzelne Berichtspflichten und Erhebungselemente im geltenden Energiestatistikgesetz reduziert werden; in anderen Bereichen sind allerdings notwendige Ergänzungen vorzunehmen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Wirtschaft von einer verbesserten Energiestatistik profitieren wird, beispielsweise um eine Steigerung der Energieeffizienz und eine bessere Ausschöpfung von Einsparpotentialen zu erzielen“, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf.

Nach den neuen Vorschriften werden in Zukunft monatlich alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen ab einem Megawatt Nennleistung erfasst. Nach bisherigem Recht wären höchstens 1.000 Anlagenbetreiber zu erfassen gewesen. Die Zahl der erfassten Betreiber werde jetzt von 917 auf rund 1.500 ansteigen, erwartet die Regierung.

Zu den Kosten heißt es, der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft werde sich auf 2,3 Millionen Euro belaufen. Hinzu komme ein einmaliger Umstellungsaufwand von 5,4 Millionen Euro.

Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme, auch Erhebungen über Mineralöl und Mineralölerzeugnisse vorzunehmen. Nur dadurch könne eine dauerhaft aussagekräftige Datengrundlage für Energie- und Kohlendioxid-Bilanzen und damit für das Monitoring der Energiewende und der Erreichung von Klimazielen sichergestellt werden. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag wegen der damit verbundenen Zusatzkosten von 318.000 Euro jährlich ab. Außerdem würden die von den Ländern gewünschten Daten dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ganz überwiegend bereits vorliegen.

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