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23.11.2016 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 686/2016

Bundesrat zu Firmen-Berichtspflichten

Berlin: (hib/PST) Der Bundesrat will einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9982), mit dem Großkonzerne zu jährlichen Berichten über die gesellschaftlichen Folgen ihres Tuns verpflichtet werden sollen, in einem Punkt verschärfen. Es geht dabei um das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, das eine EU-Richtlinie über „Corporate Social Responsibility“ (gesellschaftliche Unternehmensverantwortung) in das deutsche Recht übertragen soll. Kapitalmarktorientierte Großunternehmen sollen danach neben den üblichen Jahresabschlüssen auch über nichtfinanzielle Auswirkungen ihrer Aktivitäten berichten. Dabei geht es um Aspekte wie Umwelt, Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte.

Der Gesetzentwurf verlangt auch die Berichterstattung über „sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen“ der Tätigkeit von Zulieferern und Subunternehmern, etwa auf die Umwelt oder betroffene Menschen. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme, welche die Bundesregierung dem Bundestag als Unterrichtung (18/10344) zugeleitet hat, das Wörtchen „sehr“ zu streichen. Er begründet dies damit, dass auch in der EU-Richtlinie von „wahrscheinlich schwerwiegend negativen Auswirkungen“ die Rede sei. Die Formulierung im Umsetzungsgesetz sei daher „eine unzulässige Einschränkung des Richtlinienwortlauts“.

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung diese Änderung ab. In der Richtlinie sei in den Ausführungen über die Erwägungsgründe von „sehr wahrscheinlich ... schwerwiegenden Auswirkungen“ die Rede, zitiert die Bundesregierung daraus. „Aus Gründen der Rechtsklarheit“, schreibt sie weiter, habe sie diese Formulierung in den unmittelbaren Gesetzestext übernommen statt bloß in die Begründung.

Der Bundesrat bittet in seiner Stellungnahme zudem die Bundesregierung, „eine Evaluierung der Richtlinie vorzusehen und dabei auch die Auswirkungen auf die Wirtschaft zu überprüfen“. Dazu erklärt die Bundesregierung, dass eine solche Überprüfung bis Dezember 2018 durch die Europäische Kommission erfolgen werde.

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