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01.12.2016 Wirtschaft und Energie — Anhörung — hib 712/2016

Anhörung zur Endlager-Kostenübernahme

Berlin: (hib/HLE) Die Betreiber von Kernkraftwerken können gegen Einzahlung in einen Fonds von der Pflicht zur Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle befreit werden. Sie sollen aber für den Rückbau ihrer Anlagen zuständig bleiben. Dies sieht der von den Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung (18/10469) vor, zu dem der Ausschuss für Wirtschaft und Energie an diesem Freitag, den 2. Dezember, in einer öffentlichen Anhörung zehn Sachverständige befragen wird. Die Anhörung beginnt um 8.30 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses.

Die Neuregelung sieht vor, dass die Kraftwerksbetreiber für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig bleiben. „Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung wird hingegen künftig der Bund in der Verantwortung stehen“, heißt es in dem Entwurf. Die finanziellen Lasten der Zwischen- und Endlagerung müssen die Betreiber übernahmen. Dazu sind von ihnen 17,389 Milliarden Euro in einen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung einzuzahlen. Entrichten die Betreiber noch zusätzlich einen Risikoaufschlag in Höhe von 35,47 Prozent, können sie ihre Verpflichtung zum Nachschuss weiterer Beträge an den Fonds beenden. Die bisherigen Zwischenlager sollen bis zum 1. Januar 2019 (teilweise auch 1. Januar 2020) auf den bundeseigenen Zwischenlagerbetreiber übertragen werden. Außerdem wird die Betreiberhaftung neu geregelt. Herrschende Unternehmen müssen für die Betreibergesellschaften die Nachhaftung übernehmen. Die Nachhaftung diene „dem Schutz von Staat und Gesellschaft vor den erheblichen finanziellen Risiken, die eine Zahlungsunfähigkeit der verantwortlichen Betreibergesellschaft mit sich brächte“, heißt es weiter. Einen gleichlautenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung (18/10353) eingebracht. Er ist ebenso Gegenstand der Anhörung wie die von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/10482) eingebrachte Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf.

Als Sachverständige sind geladen: Ole von Beust (Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg a.D.), Gert Brandner (Haver & Mailänder Rechtsanwälte), Lothar Brandmair (Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen), Marc Ruttloff (Gleiss Lutz Anwälte), Ines Zenke (Becker Büttner Held), Professor Georg Hermes (Goethe-Universität Frankfurt), Thorben Becker (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland), Professor Heinz Bontrup (Westfälische Hochschule), Olaf Däuper (Becker Büttner Held) und Professor Martin Jonas (Warth & Klein Grant Thornton).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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