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25.01.2017 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 45/2017

Ausschuss stimmt für Sozialkassen-Gesetz

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch einstimmig einen Gesetzentwurf zur Sicherung des Fortbestands der Sozialkassen im Baugewerbe beschlossen. Den Entwurf (18/10631) hatten die Fraktionen der CDU/CSU und SPD vorgelegt. Bereits am Montag dieser Woche unterstützte eine Mehrheit von Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses das Vorhaben.

Mit dem Gesetzentwurf reagieren die Fraktionen auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21. September 2016, in dem die Wirksamkeit von Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für ungültig erklärt worden war. Diese vom BAG erkannte Unwirksamkeit sei geeignet, den weiteren Bestand der Sozialkassen zu gefährden und damit Nachteile sowohl für Betriebe als auch Beschäftigte mit sich zu bringen. Denn die Kassen müssten damit rechnen, mit hohen Beitragsrückzahlungen konfrontiert zu werden, schreiben die Koalitionsfraktionen.

Um dies abzuwenden, sollen die bislang stets nach Paragraf fünf des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, die dem Sozialkassenverfahren zugrunde liegen, beginnend mit dem 1. Januar 2006 „kraft Gesetzes mittels statischer Verweisung für alle Arbeitgeber verbindlich angeordnet werden“. Das Gesetz schaffe damit eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Sozialkassenverfahren im Baugewerbe. Die Kassen könnten ausstehende Beiträge wieder einziehen, die Risiken aufgrund ausstehender Rückforderungsansprüche könnten abgewendet werden, heißt es im Entwurf. Das Gesetz soll einen Rechtsgrund für das Behaltendürfen der eingezogenen Beiträge im Sinn der Paragrafen 812 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches schaffen.

Fraktionsübergreifend herrschte in der Beratung Einigkeit über die dringliche Notwendigkeit einer solchen Regelung, um insbesondere den Fortbestand der SOKA-BAU, aber auch den anderer Sozialkassen zu sichern. Andernfalls, so Befürchtung der Fraktionen, wären Renten-, Ausbildungs- und Urlaubsansprüche von hunderttausenden Beschäftigten oder ehemaligen Beschäftigten der Branche in Gefahr. Das Gesetz soll noch in dieser Woche vom Bundestag beschlossen werden.

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