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26.01.2017 Ernährung und Landwirtschaft — Unterrichtung — hib 54/2017

Gentechnikgesetz enttäuscht Bundesrat

Berlin: (hib/EIS) Der Bundesrat zeigt sich über den von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag zur Umsetzung von Anbauverboten für gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) enttäuscht. In einer Unterrichtung der Länderkammer (18/10982) wird der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gentechnikgesetzes (18/10459) als zu kompliziert kritisiert. Die Vorlage entspreche nicht der gefundenen Kompromisslinie zu Umsetzung der sogenannten Opt-out-Richtlinie (EU) 2015/412 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG. Opt-out meint eine Ausnahmeregelung für EU-Mitgliedstaaten, nationale Anbauverbote oder Beschränkungen für gentechnisch veränderte Pflanzen in ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen davon beschließen zu dürfen.

Der Bundesrat argumentiert, dass ein bundeseinheitliches Anbauverbot mit der Regelung der Bundesregierung nicht zu erreichen sei. Vielmehr seien zusätzliche bürokratische Hürden errichtet und die Begründungslast auf die Bundesländer abgewälzt worden. Insbesondere die „Einvernehmensregelung“, die die Zustimmung von fünf Bundesministerien erfordere, verkompliziere das Verfahren unnötig. Die Regelung solle deshalb gestrichen werden.

Die Bundesregierung hält den Entwurf in ihrer Gegenäußerung hingegen für geeignet und zudem rechtssicher, denn die Vorlage orientiere sich eng an dem Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Agrarministerkonferenz „Kompromissfindung Opt out“ vom 25. Februar 2016. Mit der Regelung sei es außerdem gelungen, die unterschiedlichen Anforderungen innerhalb der Bundesregierung und seitens der Länder in einem tragfähigen Kompromiss zusammenzuführen. Der Gesetzentwurf baue auf das Prinzip der gemeinsamen Verantwortung und vertrauensvollen Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Primär werde die Bundesregierung durch Rechtsverordnungen Anbauverbote oder -beschränkungen erlassen, wenn die dafür nötigen Voraussetzungen vorliegen.

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