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31.01.2017 Inneres — Antwort — hib 60/2017

Nationales Cyber-Abwehrzentrum

Berlin: (hib/STO) Das Nationale Cyber-Abwehrzentrum (Cyber-AZ) ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/10839) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10682). Wie die Bundesregierung darin darlegt, soll das Cyber-AZ unter Federführung des Bundesinnenministeriums „zu einer Institution weiterentwickelt werden, die ressortgemeinsam handelt, erforderliche Aktivitäten koordiniert und das IT-Krisenmanagement für Deutschland übernimmt“.

Cybersicherheit könne nur im gesamtstaatlichen Handeln ressortübergreifend erzielt werden, heißt es in der Vorlage weiter. Daher tauschten sich alle Bundesbehörden, die im Rahmen ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben für die verschiedenen Bereiche der IT-Sicherheit zuständig sind, regelmäßig über die Bedrohungslage aus und koordinierten ihre jeweiligen Maßnahmen über das Cyber-AZ.

Die am Cyber-AZ beteiligten Behörden Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst, Bundespolizei, Militärischer Abschirmdienst, Zollkriminalamt und andere tauschen sich den Angaben zufolge im dortigen Rahmen über die ihnen vorliegenden Erkenntnisse und Informationen zu tagesaktuellen Sachverhalten aus. Auf dieser Basis werde werktäglich die gemeinsame „Cyber-Lage“ des Cyber-AZ erstellt und an die beteiligten Behörden, deren Fachaufsichten, den Nationalen Cyber-Sicherheitsrat und weitere Behörden versendet. Die Schaffung eigener „Bewertungs- und Auswertungsfähigkeiten“ sei „Gegenstand des derzeit laufenden Weiterentwicklungsprozesses zum Cyber-AZ“.

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